Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage: Ist die Errichtung einer Rundbogenhalle zur Unterbringung von landwirtschaftlicher Technik und Lager für Ersatzteile etc. auf dem Flurstück 26 der Flur 1 Gemarkung Mandelshagen planungsrechtlich zulässig? aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 Abs. 2 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.