Sitzung: 17.09.2018 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Blankenhagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage: Ist die
Errichtung einer Rundbogenhalle zur Unterbringung von landwirtschaftlicher
Technik und Lager für Ersatzteile etc. auf dem Flurstück 26 der Flur 1
Gemarkung Mandelshagen planungsrechtlich zulässig? aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 Abs. 2 BauGB das gemeindliche
Einvernehmen zu erteilen.