Sitzung: 17.09.2018 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
zum vorliegenden Entwurf der Fortschreibung des Raumentwicklungsprogramms
Region Rostock, Kapitel 3.1.2 – Stadt-Umland-Raum folgende Stellungnahme
abzugeben:
Gemäß dem vorliegenden Entwurf muss sich die
Gemeinde Blankenhagen auf eine 3%ige Eigenentwicklung gemäß
Landesraumentwicklungsgesetz, ausgeformt im Raumentwicklungsprogramm 4.4.1 (2)
beschränken. Die Fortschreibung des Raumentwicklungsprogramms hebt nur für die
Umlandgemeinden des Stadt-Umland-Raumes diese pauschale Beschränkung auf.
In den letzten 7 Jahren nach In-Kraft-Treten
des Raumentwicklungsprogramms wurde in Blankenhagen die vorhandene
Wohnbaureserven in der Innenentwicklung ausgeschöpft, da der Bedarf an Wohnraum
auch in diesen Regionen zu verzeichnen war.
Da sich die Entwicklungen in solchen Regionen,
wie Blankenhagen, alleine durch konkrete Ansiedlungsbegehren definiert und
reguliert, fordert die Gemeinde Blankenhagen, in der Fortschreibung des
Raumentwicklungsprogramms RR
- auch für Gemeinden außerhalb des Stadt-Umland-Raumes die 3% Regelung für
die Wohnbauflächenentwicklung aufzuheben
- die Formulierung „EIGEN“bedarf zu streichen, da es sich bei
Neuansiedlungen meistens um Zuzug von Generationen nach Wegzug aus
Arbeitsgründen handelt, die sich wieder in der Heimat ansiedeln wollen oder
Wohnbedarf dadurch entsteht, dass eine Arbeitsaufnahme in unserer
Tourismusregion die Menschen in unsere Region führt. Diese einschränkende
Formulierung, bezogen nur auf den Eigenbedarf
steht den Entwicklungszielen unserer Region entgegen.
- die Bezugsgröße für die Entwicklung von Gemeinden außerhalb des
Stadt-Umland-Raumes ist zu aktualisieren.
- ebenso die Begründung im
Raumentwicklungsprogramm analog zu den Stadt-Umland-Räumen, da die darin
beschriebenen Prognosen der Bevölkerungsentwicklung ebenfalls überholt sind.
Ohne diese Anpassung wird den Gemeinden, die bezogen auf das
Raumentwicklungsprogramm 2011 ihre 3% Entwicklungsmöglichkeit ausgeschöpft
haben, eine weitere Entwicklung sogar im Rahmen des „Eigen“bedarfs unmöglich.