Sitzung: 10.09.2018 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
die 7. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:
7. Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen
zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung
der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom
19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5
der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) , der §§ 1,
2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG
M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die
Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden
Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde
Mönchhagen vom …………………….und nach Anzeige
bei der Rechtsaufsicht folgende 7.
Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur
Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen
Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“, zuletzt
geändert durch die 6. Änderungssatzung vom 07.12.2016 wie folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2
wird der Gebührensatz 19,63 €/ha durch den Gebührensatz 19,66 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung
tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
Mönchhagen, den
………………….
Karl-Friedrich
Peters Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation für die
Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das
Jahr 2018 der Gemeinde Mönchhagen
1. Grundsätzliches
Nach § 7
Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016
werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und
Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen
der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der
gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die
Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch
in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Kalkulierter Aufwand
An den Wasser- und
Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Mönchhagen für das Jahr 2018
entsprechend des Beitragsbescheides des Wasser- und Bodenverbandes
vom 28.02.2018 18.751,22
€
Verwaltungsaufwand
10% 1.875,12 €
= Gesamtaufwand 20.626,34
€
3. Flächenberechnung
Anzusetzende
Gesamtfläche des 1058,2369
ha
Geltungsbereiches
der Satzung
abzüglich der
Fläche für dingliche Mitglieder, 8,9296 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und
Bodenverband zahlen
=
gebührenpflichtige Fläche 1049,3073
ha
4. Ermittlung des Gebührensatzes pro
Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand
wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
20.626,34 € :
1049,3073 ha = 19,66 €/ha
Die Gebühr beträgt
19,66 €/ha.