Sitzung: 06.09.2018 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt
gem. § 17 Absatz 4 BauGB den Beschluss VBE/084/339/2018/GBE mit dem folgenden
Wortlaut aufzuheben, da die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 als Satzung
beschlossen wurde und damit die Voraussetzungen für ihren Erlass weggefallen sind:
Die Gemeindevertretung
Bentwisch beschließt zur Sicherung der mit der 1. Änderung des B-Planes Nr. 22
„Birkenweg“ der Gemeinde Bentwisch verfolgte Zielstellung, die Bezugshöhen für
die im B-Plan definierten Höhen, wie Höhe Fertigfußboden, Trauf und Firsthöhen,
Zaunhöhen etc. eine Veränderungssperre
nach §§ 14 und 16 BauGB
Die Veränderungssperre
umfasst die Flurstücke 43/106 – 43/117 der Flur 1
Gemarkung Bentwisch.
Inhalt der
Veränderungssperre:
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB
dürfen nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht
beseitigt werden
2. erhebliche oder wesentliche
wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen
Anlagen, deren Veränderungen nicht
genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig
sind, dürfen nicht vorgenommen
werden
Der Beschluss über die
Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.
Der Beschluss über die Aufhebung der
Veränderungssperre ist ortsüblich Bekannt zu machen.