Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt gem. § 17 Absatz 4 BauGB den Beschluss VBE/084/339/2018/GBE mit dem folgenden Wortlaut aufzuheben, da die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 als Satzung beschlossen wurde und damit die Voraussetzungen für ihren Erlass weggefallen sind:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch  beschließt zur Sicherung  der mit der 1. Änderung des B-Planes Nr. 22 „Birkenweg“ der Gemeinde Bentwisch verfolgte Zielstellung, die Bezugshöhen für die im B-Plan definierten Höhen, wie Höhe Fertigfußboden, Trauf und Firsthöhen, Zaunhöhen etc.  eine Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB

Die Veränderungssperre umfasst die Flurstücke 43/106 – 43/117 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch.

Inhalt der Veränderungssperre:

1.            Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht

            beseitigt werden

2.            erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen

            Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig

            sind, dürfen nicht vorgenommen werden

Der Beschluss über die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Beschluss über die Aufhebung der Veränderungssperre ist ortsüblich Bekannt zu machen.