Sitzung: 06.09.2018 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt für die 1.
Änderung des Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Bentwisch den folgenden
Abwägungs- und Satzungsbeschluss:
1. |
Während der gesetzlich
vorgeschriebenen Frist sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit oder der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 der Gemeinde Bentwisch eingegangen.
Entsprechend soll der Entwurf als Satzung beschlossen werden. |
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2. |
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 22
“Birkenweg“ in Bentwisch auf der Wohnbaufläche W 5 des Flächennutzungsplans,
westlich des Bebauungsplangebiets Nr. 5, als Satzung. |
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3. |
Die Begründung wird gebilligt. |
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4. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |