Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage: Ist der Neubau einer PKW-Garage auf dem Grundstück Gemarkung Bentwisch, Flur 3, Flurstück 17/6 planungsrechtlich zulässig? aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB mit dem Hinweis zu, dass auf dem Grundstück bereits grenzständige Nebengebäude vorhanden sind.