Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt zum vorliegenden Entwurf der Fortschreibung des Raumentwicklungsprogramms Region Rostock, Kapitel 3.1.2 – Stadt-Umland-Raum folgende Stellungnahme abzugeben:

Die Gemeindevertretung Bentwisch begrüßt die Fortschreibung des Raumentwicklungsprogrammes RR, da damit dem Entwicklungsbedarf der Region Rechnung getragen wird.

Dennoch werden folgende Anregungen gegeben:

Die möglichen Entwicklungspotentiale beschränken sich begrifflich auf „Eigen“bedarf und „Eigen“entwicklung. Stattdessen sollte die Begriffe  Wohnbauflächenbedarf und Wohnbauflächenentwicklung verwendet werden.

Die verwendeten Begriffe der Eigenentwicklung und des Eigenbedarfs stehen den Programmzielen der Landes- und Regionalplanung entgegen, die Gewerbe-, Industrie- und Tourismusentwicklung benennt.

Der Wohnraumbedarf entsteht demnach nicht nur aus der eigenen Bevölkerung heraus, sondern durch Zuzug derer, die dort wohnen wollen wo sie arbeiten.

Die vorgeschlagene Begründung, S. 4 letzter Absatz sollte diesbezüglich geändert werden.

 

Des Weiteren sollte ein raumordnerisches Eingreifen dort ermöglicht werden, wo Kernstädte oder Umlandgemeinden den Bedarf an Wohnraum nur einseitig, z.B. nur Ausweisung von Wohnbauflächen im gehobenen Sektor und keine Deckung des Bedarfs an Sozialwohnungsbau praktizieren, um das notwendige Gleichgewicht in der Region zu erhalten.

Diese Möglichkeit ist als Ziel aufzunehmen.

 

Ebenso zu überdenken wäre die Forderung der Landesraumentwicklungskonzeptes, welches in den Stadt-Umland-Räumen  eine Überschreitung des Eigenbedarfs unter der Voraussetzung eines interkommunal abgestimmten Wohnungsbauentwicklungskonzeptes des jeweiligen Stadt-Umland-Raumes im Punkt 4.2 (3) als Ziel benennt und im vorliegenden Entwurf der Fortschreibung des Raumentwicklungsprogramms 3.1.3 (3) neu formuliert wird.

Hier geht es ausschließlich um die Abstimmung der Wohnungsbauentwicklung im Stadt-Umland-Raum.

Eindeutig klarstellend sollte formuliert werden, dass mit der interkommunalen Abstimmung eines solchen Wohnungsbauentwicklungskonzeptes keinerlei finanzielle Forderungen/Ausgleichszahlungen von Oberzentrum oder zwischen den Umlandgemeinden eines Stadt-Umland-Raumes für eine infrastrukturelle Ausstattung oder Entwicklung verbunden werden dürfen.

Wohnungsbauentwicklung ist ein bauleitplanerisches Instrument auf Grundlage von

 Flächennutzungsplänen als vorbereitende Bauleitplanung und Bebauungsplänen als verbindliche Bauleitplanung.

Nach § 1 BauGB besteht die Aufgabe der Bauleitplanung darin, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.

Dies in der Gesamtheit zu überwachen obliegt der Raumordnungsbehörde.

Finanzielle Forderungen jeglicher Art in Bezug auf infrastrukturelle Maßnahmen, die sich vermeintlich aus den Bauleitplanungen anderer Gemeinden ergeben, sind nicht Bestandteil solcher interkommunaler Abstimmungen.