Sitzung: 06.09.2018 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt zum
vorliegenden Entwurf der Fortschreibung des Raumentwicklungsprogramms Region
Rostock, Kapitel 3.1.2 – Stadt-Umland-Raum folgende Stellungnahme abzugeben:
Die Gemeindevertretung Bentwisch begrüßt die
Fortschreibung des Raumentwicklungsprogrammes RR, da damit dem
Entwicklungsbedarf der Region Rechnung getragen wird.
Dennoch werden folgende Anregungen gegeben:
Die möglichen Entwicklungspotentiale
beschränken sich begrifflich auf „Eigen“bedarf und „Eigen“entwicklung.
Stattdessen sollte die Begriffe Wohnbauflächenbedarf und Wohnbauflächenentwicklung verwendet
werden.
Die verwendeten Begriffe der Eigenentwicklung
und des Eigenbedarfs stehen den Programmzielen der Landes- und Regionalplanung
entgegen, die Gewerbe-, Industrie- und Tourismusentwicklung benennt.
Der Wohnraumbedarf entsteht demnach nicht nur
aus der eigenen Bevölkerung heraus, sondern durch Zuzug derer, die dort wohnen
wollen wo sie arbeiten.
Die vorgeschlagene Begründung, S. 4 letzter
Absatz sollte diesbezüglich geändert werden.
Des Weiteren sollte ein raumordnerisches
Eingreifen dort ermöglicht werden, wo Kernstädte oder Umlandgemeinden den
Bedarf an Wohnraum nur einseitig, z.B. nur Ausweisung von Wohnbauflächen im
gehobenen Sektor und keine Deckung des Bedarfs an Sozialwohnungsbau
praktizieren, um das notwendige Gleichgewicht in der Region zu erhalten.
Diese Möglichkeit ist als Ziel aufzunehmen.
Ebenso zu überdenken wäre die Forderung der
Landesraumentwicklungskonzeptes, welches in den Stadt-Umland-Räumen eine Überschreitung des Eigenbedarfs unter
der Voraussetzung eines interkommunal abgestimmten
Wohnungsbauentwicklungskonzeptes des jeweiligen Stadt-Umland-Raumes im Punkt
4.2 (3) als Ziel benennt und im vorliegenden Entwurf der Fortschreibung des
Raumentwicklungsprogramms 3.1.3 (3) neu formuliert wird.
Hier geht es ausschließlich um die Abstimmung
der Wohnungsbauentwicklung im Stadt-Umland-Raum.
Eindeutig klarstellend sollte formuliert
werden, dass mit der interkommunalen Abstimmung eines solchen
Wohnungsbauentwicklungskonzeptes keinerlei finanzielle
Forderungen/Ausgleichszahlungen von Oberzentrum oder zwischen den
Umlandgemeinden eines Stadt-Umland-Raumes für eine infrastrukturelle
Ausstattung oder Entwicklung verbunden werden dürfen.
Wohnungsbauentwicklung ist ein
bauleitplanerisches Instrument auf Grundlage von
Flächennutzungsplänen als vorbereitende
Bauleitplanung und Bebauungsplänen als verbindliche Bauleitplanung.
Nach § 1 BauGB besteht die Aufgabe der
Bauleitplanung darin, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der
Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.
Dies in der Gesamtheit zu überwachen obliegt
der Raumordnungsbehörde.
Finanzielle Forderungen jeglicher Art in Bezug
auf infrastrukturelle Maßnahmen, die sich vermeintlich aus den Bauleitplanungen
anderer Gemeinden ergeben, sind nicht Bestandteil solcher interkommunaler
Abstimmungen.