Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Blankenhagen stimmt  im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage zur Errichtung eines Winkelbungalows mit Walmdach auf dem Flurstück 106/3 der Flur 1 Gemarkung Mandelshagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB zu.

 

 

Mit diesem Beschluss bestätigt die Gemeindevertretung Blankenhagen die Entscheidung des Bürgermeisters, der auf Grund der Verfristung der Stellungnahme am 29.07.2018 die zustimmende Stellungnahme bereits nach Beratung und Beschlussempfehlung im Bauausschuss abgegeben hat.