Sitzung: 16.07.2018 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB dem Bauantrag
zum Neubau einer JET-Tankstelle auf dem Flurstück 61/30 der Flur 2 Gemarkung
Mönchhagen hinsichtlich der beantragten baulichen Anlagen nach § 30 BauGB zu,
wenn alle Festsetzungen des B-Planes eingehalten werden.
Maßnahmen zur Sicherung der Bauleitplanung nach den §§ 14 und 15 BauGB
werden nicht eingeleitet.
Die Gemeindevertretung Mönchhagen hat bezüglich der Brandschutzvorsorge
folgende Bedenken und fordert die Genehmigungsbehörde um entsprechende
Beurteilung durch das SG für Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz:
1. Behältervolumen Löschwasserzisterne für den Grundschutz
Durch den mit dem Erschließungsträger geschlossenen Städtebaulichen
Vertrag, wurde die Bereitstellung von Löschwasser für den notwendigen
Grundschutz als Ergänzung zur vorhandenen Leistung der Hydranten von 24 m³/h
vereinbart.
Nach Aussagen des Antragstellers ist eine Löschwasservorhaltung als
Zisterne (2 x 50 m³) von 100 m³ vorgesehen.
Diese Menge ist nicht ausreichend. Es müssen insgesamt 144 m³ (96 m³/h
abzüglich
24 m³/h) mal 2 Stunden bereitgestellt werden.
2. Lage der Entnahmestelle
Die Anordnung der Entnahmestelle wurde gemäß dem städtebaulichen Vertrag
als außerhalb des Gefahrenbereiches liegend, vereinbart. Dies wurde in der
vorliegenden Planung nicht berücksichtigt.
3. Aufstellfläche an der Entnahmestelle
Die Lage und Größe der Aufstellfläche an der Entnahmestelle wurde in den
Planunterlagen nicht ausgewiesen.
Die Anordnung hat entsprechend der einzuhaltenden Sicherheitsabstände zum
Gefahrenbereich zu erfolgen
und
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB dem Antrag auf Befreiung von den textlichen Festsetzungen
Teil B Text Nr. 1.1 des B-Planes 3.1
"Dorfpark" hinsichtlich der
einzuhaltenden schalltechnischen Beurteilungspägel durch die geplanten
Öffnunsgzeiten ab 6.00 Uhr mit der Auflage zu, dass eine Anlieferung für Tankstelle und Verkaufsgebäude im
Nachtzeitraum gem. Festsetzung des B-Planes 3.1 „Am Dorfpark“ der Gemeinde
Mönchhagen (22.00 – 8.00 Uhr) grundsätzlich
ausszuschließen ist.