Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB dem Bauantrag zum Neubau einer JET-Tankstelle auf dem Flurstück 61/30 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen hinsichtlich der beantragten baulichen Anlagen nach § 30 BauGB zu, wenn alle Festsetzungen des B-Planes eingehalten werden.

Maßnahmen zur Sicherung der Bauleitplanung nach den §§ 14 und 15 BauGB werden nicht eingeleitet.

 

Die Gemeindevertretung Mönchhagen hat bezüglich der Brandschutzvorsorge folgende Bedenken und fordert die Genehmigungsbehörde um entsprechende Beurteilung durch das SG für Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz:

 

1. Behältervolumen Löschwasserzisterne für den Grundschutz

Durch den mit dem Erschließungsträger geschlossenen Städtebaulichen Vertrag, wurde die Bereitstellung von Löschwasser für den notwendigen Grundschutz als Ergänzung zur vorhandenen Leistung der Hydranten von 24 m³/h vereinbart.

Nach Aussagen des Antragstellers ist eine Löschwasservorhaltung als Zisterne (2 x 50 m³) von 100 m³ vorgesehen.

Diese Menge ist nicht ausreichend. Es müssen insgesamt 144 m³ (96 m³/h abzüglich

24 m³/h) mal 2 Stunden bereitgestellt werden.

 

2. Lage der Entnahmestelle

Die Anordnung der Entnahmestelle wurde gemäß dem städtebaulichen Vertrag als außerhalb des Gefahrenbereiches liegend, vereinbart. Dies wurde in der vorliegenden Planung nicht berücksichtigt.

 

3. Aufstellfläche an der Entnahmestelle

Die Lage und Größe der Aufstellfläche an der Entnahmestelle wurde in den Planunterlagen nicht ausgewiesen.

Die Anordnung hat entsprechend der einzuhaltenden Sicherheitsabstände zum Gefahrenbereich zu erfolgen

 

und

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB dem Antrag auf Befreiung von den textlichen Festsetzungen Teil B Text Nr. 1.1 des B-Planes  3.1 "Dorfpark"  hinsichtlich der einzuhaltenden schalltechnischen Beurteilungspägel durch die geplanten Öffnunsgzeiten ab 6.00 Uhr mit der Auflage zu, dass eine Anlieferung  für Tankstelle und Verkaufsgebäude im Nachtzeitraum gem. Festsetzung des B-Planes 3.1 „Am Dorfpark“ der Gemeinde Mönchhagen  (22.00 – 8.00 Uhr) grundsätzlich ausszuschließen ist.