Sitzung: 12.07.2018 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt zur Sicherung der mit der 1. Änderung des B-Planes Nr. 22 „Birkenweg“ der Gemeinde Bentwisch verfolgte Zielstellung, die Bezugshöhen für die im B-Plan definierten Höhen, wie Höhe Fertigfußboden, Trauf und Firsthöhen, Zaunhöhen etc. eine Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB
Die Veränderungssperre umfasst die Flurstücke 43/106 – 43/117 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch.
Inhalt der Veränderungssperre:
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht
beseitigt werden
2. erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig
sind, dürfen nicht vorgenommen werden
Der Beschluss über die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.