Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch  beschließt zur Sicherung  der mit der 1. Änderung des B-Planes Nr. 22 „Birkenweg“ der Gemeinde Bentwisch verfolgte Zielstellung, die Bezugshöhen für die im B-Plan definierten Höhen, wie Höhe Fertigfußboden, Trauf und Firsthöhen, Zaunhöhen etc.  eine Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB

                                                                

Die Veränderungssperre umfasst die Flurstücke 43/106 – 43/117 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch.

 

Inhalt der Veränderungssperre:

1.            Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht

            beseitigt werden

2.            erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen

            Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig

            sind, dürfen nicht vorgenommen werden

 

Der Beschluss über die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.