Sitzung: 12.07.2018 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Aufstellungs-, Entwurfs-
und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Birkenweg“
der Gemeinde Bentwisch
1. |
Der Bebauungsplan Nr. 22 „Birkenweg“ der
Gemeinde Bentwisch soll gemäß § 13
BauGB einer 1. Änderung unterzogen werden. |
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Es werden folgende Ziele angestrebt: |
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Festsetzung der Bezugspunkte der Fußboden-,
Trauf- und Firsthöhen. |
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2. |
Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und
Erörterung abgesehen. Weiterhin wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer
Umweltprüfung abgesehen. |
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3. |
Die von der 1.
Änderung des B-Planes Nr. 22 „Birkenweg“ betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, sind nach § 4a Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu bitten. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wird mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch
Auslage, verbunden. |
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4. |
Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB verbunden mit dem Hinweis, dass eine Umweltprüfung entfällt, ist
ortsüblich bekannt zu machen. |
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