Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Birkenweg“ der Gemeinde Bentwisch

 

 

1.

Der Bebauungsplan Nr. 22 „Birkenweg“ der Gemeinde Bentwisch soll  gemäß § 13 BauGB einer 1. Änderung unterzogen werden.

 

 

 

Es werden folgende Ziele angestrebt:

 

 

-

Festsetzung der Bezugspunkte der Fußboden-, Trauf- und Firsthöhen.

 

2.

Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen. Weiterhin wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen.

 

3.

Die von der 1. Änderung des B-Planes Nr. 22 „Birkenweg“ betroffenen  Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sind nach § 4a Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu bitten.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslage, verbunden.

 

4.

Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB verbunden mit dem Hinweis, dass eine Umweltprüfung entfällt, ist ortsüblich bekannt zu machen.