Sitzung: 12.07.2018 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt dem Antrag auf isolierte
Abweichung nach § 67 Abs. 2 LBauO M-V
von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 22 für das Wohngebiet Birkenreihe
(zwischen „NTK-Gebiet“ und Friedhof) zur Überschreitung der Baugrenze in einem
Bereich von 0,93 x 2,2 m mit dem Wohnhaus auf dem Flurstück 43/107 der Flur 1
Gemarkung Bentwisch nach § 31 BauGB in
Verbindung mit § 23 (3) BauNVO aus bauplanungsrechtlicher Sicht zu.
Die Grundzüge der Planung bleiben gewahrt. Eine
Vorbildwirkung erstreckt sich nur auf das gegenüberliegende Baugrundstück
(Flurstück 43/116) auf welchem sich hinsichtlich der ´Tiefe der Baugrenze die
gleiche Konstellation ergibt. Nachbarschützende Belange werden nicht berührt,
da der gesetzlich vorgegebene Grenzabstand eingehalten und die Überschreitung
der Baugrenze, keine negativen Auswirkung auf die Nachbargrundstücke hat.