Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt dem Antrag auf isolierte Abweichung  nach § 67 Abs. 2 LBauO M-V von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 22 für das Wohngebiet Birkenreihe (zwischen „NTK-Gebiet“ und Friedhof) zur Überschreitung der Baugrenze in einem Bereich von 0,93 x 2,2 m mit dem Wohnhaus auf dem Flurstück 43/107 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch nach § 31 BauGB in Verbindung mit § 23 (3) BauNVO aus bauplanungsrechtlicher Sicht zu.

Die Grundzüge der Planung bleiben gewahrt. Eine Vorbildwirkung erstreckt sich nur auf das gegenüberliegende Baugrundstück (Flurstück 43/116) auf welchem sich hinsichtlich der ´Tiefe der Baugrenze die gleiche Konstellation ergibt. Nachbarschützende Belange werden nicht berührt, da der gesetzlich vorgegebene Grenzabstand eingehalten und die Überschreitung der Baugrenze, keine negativen Auswirkung auf die Nachbargrundstücke hat.