Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt zur Neuaufstellung der Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Albertsdorf den folgenden  Abwägungs- und Satzungsbeschluss:

 

1.

Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Neuaufstellung der Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Albertsdorf hat die Gemeindevertretung mit dem folgenden Ergebnis  geprüft.

 


Während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m.
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 und § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der
Neuaufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Albertsdorf (Innenbereichssatzung), sind folgende Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen:

 

1.

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz

M-V

 

 

3.

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM)

 

 

4.

Landesamt für innere Verwaltung Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

 

 

5.

Landkreis Rostock, Der Landrat

 

6.

Wasser- und Bodenverband “Untere Warnow - Küste“

 

 

7.

EURAWASSER NORD GmbH

 

 

8.

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

 

 

9.

E.DIS AG, Regionalbereich Mecklenburg-Vorpommern

 

 

10.

GDMcom mbH, FB Genehmigungswesen

 

 

11.

50Hertz Transmission GmbH

 

 

12.

HanseWerk AG

 

 

 

15.

Vodafone Kabel Deutschland GmbH

 

    Ausgeblieben sind die Stellungnahmen von:

2.

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege - Archäologie und Denkmalpflege - M-V

 

 

13.

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

 

14.

Stadtwerke Rostock AG

 

    Berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen von:

5.

Landkreis Rostock, Der Landrat

 

 

7.

EURAWASSER NORD GmbH

 

 

8.

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

 

    Teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von:

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM)

 

    Die Zustimmung zur Planung ohne weiter Hinweise enthielten die Stellungnahmen von:

1.

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

 

 

 

 

4.

Landesamt für innere Verwaltung Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

 

 

 

 

6.

Wasser- und Bodenverband “Untere Warnow - Küste“

 

 

 

 

9.

E.DIS AG, Regionalbereich Mecklenburg-Vorpommern

 

 

 

 

10.

GDMcom mbH, FB Genehmigungswesen

 

 

 

 

11.

50Hertz Transmission GmbH

 

 

 

 

12.

HanseWerk AG

 

 

 

 

15.

Vodafone Kabel Deutschland GmbH

 

    Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind ausgeblieben.

 

   Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage ist Bestandteil

   dieses Beschlusses.

 

 

 

 

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen in ihren Stellungnahmen gegeben haben, sind von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind zu dem Vorgang zu nehmen.

 

2

Aufgrund des § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015,­ S. 344) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Dezember 2017 (GVOBl. M-V S. 331), beschließt die Gemeindevertretung die Neuaufstellung der Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Albertsdorf, bestehend aus dem Satzungstext und der Karte, als Satzung.

 

3

Die Begründung wird gebilligt.

 

4

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Die Bekanntmachung erfolgt nachdem durch die Eingriffsverursacher der Nachweis der Zahlung für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen in das vereinbarte Ökokonto nachgewiesen ist