Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt zur Sicherung der Planungen für den zukünftigen Planbereich des sich in Aufstellung befindlichen B-Plan Nr. 6 für das „Wohngebiet ehemalige KITA Gelbensande“ eine Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB

 

Die Veränderungssperre umfasst die Flurstücke 29/25, 29/26 sowie 30/39 bis 30/46 der Flur 6 Gemarkung Gelbensande

 

Inhalt der Veränderungssperre:

1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden

2. erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werde

Der Beschluss über die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.