Sitzung: 13.06.2018 Bauausschuss Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Empfehlung:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Bentwisch mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0
Stimmenhaltungen, dem Antrag auf isolierte Abweichung nach § 67 Abs. 2 LBauO M-V von den
Festsetzungen des B-Planes Nr. 22 für das Wohngebiet Birkenreihe (zwischen
„NTK-Gebiet“ und Friedhof) zur Überschreitung der Baugrenze in einem Bereich
von 0,93 x 2,2 m mit dem Wohnhaus auf dem Flurstück 43/107 der Flur 1 Gemarkung
Bentwisch nach § 31 BauGB in Verbindung
mit § 23 (3) BauNVO aus bauplanungsrechtlicher Sicht zuzustimmen.
Die Grundzüge der Planung bleiben gewahrt. Eine
Vorbildwirkung erstreckt sich nur auf das gegenüberliegende Baugrundstück
(Flurstück 43/116) auf welchem sich hinsichtlich der ´Tiefe der Baugrenze die
gleiche Konstellation ergibt. Nachbarschützende Belange werden nicht berührt,
da der gesetzlich vorgegebene Grenzabstand eingehalten und die Überschreitung
der Baugrenze, keine negativen Auswirkung auf die Nachbargrundstücke hat.