Sitzung: 25.06.2018 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeinde Mönchhagen bestätigt den vom Amt
Rostocker Heide erarbeiteten Lärmaktionsplan.
Folgende Ergänzungen sind einzuarbeiten: -
-
Finanzielle Mittel zur Durchführung
lärmmindernder Maßnahmen können durch die Gemeinde Mönchhagen nicht
bereitgestellt werden.
Da die Gemeinde keine eigenen lärmmindernden
Maßnahmen durchführen kann, wird auf die Durchführung einer
Einwohnerversammlung verzichtet. Die Bürger sind ortsüblich über den
beschlossenen Lärmaktionsplan zu informieren.
Datum |
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Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz |
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Berichterstattung des Amtes Rostocker Heide |
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für die Gemeinde
Mönchhagen |
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zur |
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Fortschreibung / Überarbeitung des
Lärmaktionsplans vom 04.04.2013 |
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1
Allgemeine Angaben |
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1.1
Für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde |
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Name der Kommune: |
Gemeinde Mönchhagen über Amt
Rostocker Heide |
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Amts-/Gemeindeschlüssel: |
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Ansprechpartner: |
Frau Awe-Götzen |
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Adresse: |
Eichenallee 20,
18182 Gelbensande |
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Telefon: |
038201-500-0 |
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E-Mail: |
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Internetadresse: |
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1.2
Beschreibung der Gemeinde Mönchhagen sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupt- |
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Die Gemeinde Mönchhagen gehört
zum Amt Rostocker Heide mit den weiteren
Gemeinden Bentwisch, Blankenhagen, Gelbensande und Rövershagen. Außer
der Gemeinde Blankenhagen gehören alle anderen Gemeinden zum Stadtumlandraum
der Hansestadt Rostock. Die Gemeinden sind überwiegend ländlich geprägt. Die
Fläche des Amtes umfasst 10.518,7 ha. Darüber hinaus leben im Amtsbereich 9028
Einwohner (stand 31.12.2017laut EMA ohne Klein Kussewitz) Die Fläche der
Gemeinde Mönchhagen beträgt 1.058,2767 ha. |
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Zu den kartierten Bereich des
Amtes Rostocker Heide zählen: |
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- Autobahn BAB 19 |
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- B 105 |
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- L 182 sowie L 221, L22 |
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Es wurden Lärmkarten von
Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsausfkommen von durchschnittlich
täglichem Verkehr( DTV) von mehr als 8.200 Kfz/ d erstellt. Die Gemeinde
Mönchhagen ist hauptsächlich von der Bundesstraße 105 betroffen. |
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Eine Schienenstraße
verläuft parallel zur B105 in SW/NO-Richtung (Rostock-Stralsund) durch das
Amt Rostocker Heide und führt durch die Gemeinden Bentwisch, Mönchhagen,
Rövershagen und Gelbensande. In den jeweiligen Gemeinden sind Haltepunkte
vorhanden. |
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1.3
Rechtlicher Hintergrund |
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Die Aktionsplanung
erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren
Umsetzung in §§ 47 a -f BImSchG. |
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1.4
Geltende Grenzwerte |
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Siehe Tabellenblatt
HINWEISE |
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2
Bewertung der Ist-Situation |
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2.1
Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten |
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Der Aktionsplan zur Lärmminderung für das Amt Rostocker
Heide baut auf der strategischen Lärmkartierung auf. |
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Tab.1: Geschätzte
Zahl der von Umgebungslärm betroffenen Menschen |
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|
Straßen- |
Schienen-lärm |
Gewerbe-lärm |
Fluglärm |
Straßen-lärm |
Schienen-lärm |
Gewerbe-lärm |
Fluglärm |
|
dB (A) |
LDEN
(24 Stunden) |
LNight
(22-06 Uhr) |
|||||||
>50-55 |
------------------------------------------------------ |
|
170 |
|
|
||||
>55-60 |
424 |
160 |
0 |
|
238 |
60 |
|
|
|
>60-65 |
213 |
80 |
0 |
|
122 |
0 |
|
|
|
>65-70 |
226 |
10 |
0 |
|
9 |
0 |
|
|
|
>70(-75) |
54 |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
|
|
|
>75 |
0 |
0 |
0 |
|
------------------------------------------------------- |
||||
Summe |
917 |
250 |
0 |
|
369 |
230 |
0 |
|
|
Tab.2: Geschätzte Zahl der von
Umgebungslärm belasteten Fläche, der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser |
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LDEN dB(A) |
Fläche in km² |
Woh- |
Schulen |
Kranken-häuser |
Fläche in km² |
Wohnungen |
Schulen |
Kranken-häuser |
|
|
Straßenlärm |
Schienenlärm |
|||||||
> 55 |
7,75 |
297 |
0 |
0 |
0,32 |
104 |
0 |
0 |
|
> 65 |
1,69 |
131 |
1 |
0 |
0,09 |
1 |
0 |
0 |
|
> 75 |
0,34 |
0 |
0 |
0 |
0,02 |
0 |
0 |
0 |
|
|
Gewerbelärm |
Fluglärm |
|||||||
> 55 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
|
|
|
> 65 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
|
|
|
> 75 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
|
|
|
Link zu den Lärmkarten: |
|||||||||
https://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/laerm/laerm_eu/laerm_einzelber_2/berichte_mm.htm |
|||||||||
http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de/mb3/app.php/application/eba |
|||||||||
2.2
Bewertung der Anzahl von Personen, die Umgebungslärm ausgesetzt sind
|
|||||||||
In
den vier betroffenen Gemeinden sind tagsüber 1167 Menschen (˃ 55 db(A))
und nachts 599 Menschen (
˃50-dB(A)) erhöhtem Lärm durch Straßen- und Schienenlärm
ausgesetzt.
|
|||||||||
davon
sind: |
|||||||||
54
Menschen ganztägig sehr hohen Belastungen (˃70dB(A)) |
|||||||||
keine
Menschen nachts sehr hohe Belastungen (˃70dB(A)) |
|||||||||
293
Menschen ganztägig hohen Belastungen(˃60dB(A)) 213Menschen durch
Straßenlärm, 80 Menschen durch Schienenlärm |
|||||||||
122
Menschen nachts (˃60dB(A)) hohen Belastungen ausgesetzt. |
|||||||||
2.3
Angabe (in der Kommune) vorhandener Lärmprobleme und verbesserungsbedürftiger
|
|||||||||
Ausschließlich die historisch an
der B 105 gewachsene Bebauung in der Gemeinde Mönchhagen ist erheblich mit ˃ 65 -70 dB(A) verlärmt. Diese Situation wird durch die
Bahnstrecke Rostock-Stralsund noch verstärkt. Für diesen Bereich ist eine
Lärmminderung zwingend notwendig. |
|||||||||
3
Maßnahmenplanung |
|||||||||
3.1
Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung |
|||||||||
|
Maßnahme |
Maßnahmenträger |
Zeitraum |
||||||
1. |
Im Bereich der Gemeinde
Mönchhagen wurde in den vergangenen Jahren durch die deutsche Bahn keine
lärmmindernde Maßnahmen durchgeführt. Der Gemeinde selbst standen keine
finanziellen Mittel zur Verfügung, um eigene Maßnahmen zu initieren. |
|
|
||||||
3.2
Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre |
|||||||||
Bundesstraße B 105 |
|||||||||
10.
Weitere Verbesserung von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrsflusses
durch ständige Optimierung der vorhandenen Lichtsignalanlagen (z.B. unter
Nutzung der Bluetooth-Technologie und grüne Pfeile)
|
|||||||||
Bauliche Lärmschutzmaßnahmen
sind durchzuführen dort wo sie baulich und räumlich möglich sind. |
|||||||||
Bahnstrecke Rostock – Stralsund |
|||||||||
3.3
Langfristige Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm |
|||||||||
Die Gemeinde Mönchhagen
beauftragt das Amt Rostocker Heide mindestens 1x im Jahr beim
Straßenbaulastträger eine Sachstandsmitteilung über die in Punkt 3 genannten
Maßnahmen abzufordern und die Durchsetzung der Maßnahmen einzufordern. |
|||||||||
3.4
Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz |
|||||||||
Die Gemeinde Mönchhagen ist
nicht durchgehend verlärmt.
Die Gemeinde Mönchhagen setzt ruhige Gebiete fest mit der Zielstellung
diese Bereiche nicht weiter zu verlärmen. Die Kartierung der nicht mit
relevanten lärmbelastenden Gebiete wird nachgereicht. |
|||||||||
3.5
Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen |
|||||||||
Die Aussage kann die Gemeinde
nicht treffen. Zielsetzung ist eine deutliche Reduzierung der Lärmbelastung. |
|||||||||
4.1
Bekanntmachung der Erarbeitung oder Überprüfung des |
am |
April - Juni 2018 |
|||||||
4.2
Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplans bzw. bei |
vom bis |
||||||||
4.3
Formen der öffentlichen Mitwirkung |
|||||||||
Öffentliche Veranstaltung |
am |
Datum der GV und des BA |
|||||||
Beratung in gemeindlichen Gremien mit
Rederecht für |
|||||||||
die Öffentlichkeit |
am |
Datum
der GV und des BA |
|||||||
|
|||||||||
Sonstige Maßnahmen zur Mitwirkung
der Öffentlichkeit |
|
|
|
||||||
Im Amtsblatt März 2018 sowie auf
der Homepage des Amtes Rostocker Heide wurden die Bürger des Amtsbereiches
über die Einleitung der Lärmaktionsplanung informiert und zur schriftlichen
Mitwirkung aufgefordert. |
|||||||||
4.4
Berücksichtigung der Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit |
|||||||||
|
|||||||||
|
|||||||||
5
Finanzielle Informationen zum Lärmaktionsplan (falls verfügbar) |
|||||||||
5.1
Kosten für die Aufstellung des Lärmaktionsplans |
sind für die Gemeinde nicht
angefallen |
||||||||
5.2
Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen |
kann nicht beziffert werden |
||||||||
(geschätzte Gesamtsumme) |
|||||||||
5.3
Kosten/Nutzenanalyse |
Kann derzeit durch die Gemeinde
nicht analysiert werden. |
||||||||
(ggf. auch verbale Beschreibung) |
|||||||||
6
Evaluierung des Aktionsplans |
|||||||||
(Festlegungen zur Überprüfung der
Durchführung und der Ergebnisse dieses Aktionsplanes.) |
|||||||||
Der Lärmaktionsplan wird gemäß §
47 d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation,
ansonsten jedoch nach 5 Jahren überprüft und erforderlichenfalls
überarbeitet. |
|||||||||
7
Inkrafttreten des Aktionsplans |
|||||||||
7.1
Der Lärmaktionsplan ist durch |
|
||||||||
am |
Beschluss GV |
in Kraft getreten. |
|||||||
(bspw. Beschluss der
Gemeindevertretung/des Amtsausschusses und Unterzeichnung) |
|||||||||
7.2 Die Information
der Öffentlichkeit über das Inkrafttreten erfolgte am |
|
||||||||
7.3
Link zum Aktionsplan im Internet |
|||||||||
Unterschrift |
Unterschrift |
||||||||
|
|
||||||||
Name, Ort, Datum,
ggf. Funktion, Stempel |
Amtsvorsteher oder
Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden |