Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Gemeinde Mönchhagen bestätigt den vom Amt Rostocker Heide erarbeiteten Lärmaktionsplan.

 

Folgende Ergänzungen sind einzuarbeiten:  -

                                                                       -

Finanzielle Mittel zur Durchführung lärmmindernder Maßnahmen können durch die Gemeinde Mönchhagen nicht bereitgestellt werden.

 

Da die Gemeinde keine eigenen lärmmindernden Maßnahmen durchführen kann, wird auf die Durchführung einer Einwohnerversammlung verzichtet. Die Bürger sind ortsüblich über den beschlossenen Lärmaktionsplan zu informieren.

 

 

Datum

Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Berichterstattung des Amtes Rostocker Heide

 für die Gemeinde Mönchhagen

zur

Fortschreibung / Überarbeitung des Lärmaktionsplans vom 04.04.2013

1          Allgemeine Angaben

1.1      Für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde

Name der Kommune:

Gemeinde Mönchhagen über Amt Rostocker Heide

Amts-/Gemeindeschlüssel:

 

Ansprechpartner:

Frau Awe-Götzen

Adresse:

Eichenallee 20, 18182 Gelbensande

Telefon:

038201-500-0

E-Mail:

amt-rostocker-heide@t-online.de

Internetadresse:

www.amt-rostocker-heide.de

1.2      Beschreibung der Gemeinde Mönchhagen sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupt-
           eisenbahnstrecken oder Großflughäfen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärm-
           aktionsplan aufgestellt wird

Die Gemeinde Mönchhagen gehört zum Amt Rostocker Heide mit den weiteren  Gemeinden Bentwisch, Blankenhagen, Gelbensande und Rövershagen. Außer der Gemeinde Blankenhagen gehören alle anderen Gemeinden zum Stadtumlandraum der Hansestadt Rostock. Die Gemeinden sind überwiegend ländlich geprägt. Die Fläche des Amtes umfasst 10.518,7 ha. Darüber hinaus leben im Amtsbereich 9028 Einwohner (stand 31.12.2017laut EMA ohne Klein Kussewitz) Die Fläche der Gemeinde Mönchhagen beträgt 1.058,2767 ha.

Zu den kartierten Bereich des Amtes Rostocker Heide zählen:

 - Autobahn BAB 19

 - B 105

 - L 182 sowie L 221, L22

 

 

 

 

 

 

Es wurden Lärmkarten von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsausfkommen von durchschnittlich täglichem Verkehr( DTV) von mehr als 8.200 Kfz/ d erstellt. Die Gemeinde Mönchhagen ist hauptsächlich von der Bundesstraße 105 betroffen.

Eine Schienenstraße verläuft parallel zur B105 in SW/NO-Richtung (Rostock-Stralsund) durch das Amt Rostocker Heide und führt durch die Gemeinden Bentwisch, Mönchhagen, Rövershagen und Gelbensande. In den jeweiligen Gemeinden sind Haltepunkte vorhanden.

1.3      Rechtlicher Hintergrund

Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren Umsetzung in §§ 47 a -f BImSchG.

1.4      Geltende Grenzwerte

Siehe Tabellenblatt HINWEISE

2          Bewertung der Ist-Situation

2.1      Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten

Der Aktionsplan zur Lärmminderung für das Amt Rostocker Heide baut auf der strategischen Lärmkartierung auf.

Die strategische Lärmkartierung beruht auf den Anforderungen der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Für die EU-weite, einheitliche Bewertung der Lärmbelastungen sind hierbei folgende Lärmindizies festgelegt:
• LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) als Lärmindex für die allgemeine Lärmbelastung, gemittelt über Tag, Abend und Nacht mit Zuschlägen für den Abend und die Nacht gemäß 34. BImSchV,
• LNIGHT (Nachtlärmindex), als Lärmindex für Schlafstörungen, gemittelt über Nacht gemäß 34. BImSchV.
Ergebnisse der Lärmkartierung                                                                                                                            Die Auswertungen  des Amtes Rostocker Heide der durch das LUNG M-V zur Verfügung gestellten Lärmkarten ergeben folgende geschätzte Zahlen der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen im Amt Rostocker Heide (nach Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB)):

 

Tab.1: Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm betroffenen Menschen

 

Straßen-
lärm

Schienen-lärm

Gewerbe-lärm

Fluglärm

Straßen-lärm

Schienen-lärm

Gewerbe-lärm

Fluglärm

dB (A)

LDEN (24 Stunden)

LNight (22-06 Uhr)

>50-55

------------------------------------------------------

 

170

 

 

>55-60

424

160

0

 

238

60

 

 

>60-65

213

80

0

 

122

0

 

 

>65-70

226

10

0

 

9

0

 

 

>70(-75)

54

0

0

 

0

0

 

 

>75

0

0

0

 

-------------------------------------------------------

Summe

917

250

0

 

369

230

0

 

Tab.2: Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm belasteten Fläche, der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser

LDEN dB(A)

Fläche in km²

Woh-
nungen

Schulen

Kranken-häuser

Fläche in km²

Wohnungen

Schulen

Kranken-häuser

 

Straßenlärm

Schienenlärm

> 55

7,75

297

0

0

0,32

104

0

0

> 65

1,69

131

1

0

0,09

1

0

0

> 75

0,34

0

0

0

0,02

0

0

0

 

Gewerbelärm

Fluglärm

> 55

0

0

0

0

 

 

 

 

> 65

0

0

0

0

 

 

 

 

> 75

0

0

0

0

 

 

 

 

Link zu den Lärmkarten:

https://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/laerm/laerm_eu/laerm_einzelber_2/berichte_mm.htm

http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de/mb3/app.php/application/eba

2.2      Bewertung der Anzahl von Personen, die Umgebungslärm ausgesetzt sind                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       

In den vier betroffenen Gemeinden sind tagsüber 1167 Menschen (˃ 55 db(A)) und nachts 599 Menschen                                      ( ˃50-dB(A)) erhöhtem Lärm durch Straßen- und Schienenlärm ausgesetzt.                                                                                                                                                                                                                

davon sind:

54 Menschen ganztägig sehr hohen Belastungen (˃70dB(A))

keine Menschen nachts sehr hohe Belastungen (˃70dB(A))

293 Menschen ganztägig hohen Belastungen(˃60dB(A)) 213Menschen durch Straßenlärm, 80 Menschen durch Schienenlärm

122 Menschen nachts (˃60dB(A)) hohen Belastungen ausgesetzt.

2.3      Angabe (in der Kommune) vorhandener Lärmprobleme und verbesserungsbedürftiger
           Situationen

Ausschließlich die historisch an der B 105 gewachsene Bebauung in der Gemeinde Mönchhagen ist erheblich mit ˃ 65 -70 dB(A)  verlärmt. Diese Situation wird durch die Bahnstrecke Rostock-Stralsund noch verstärkt. Für diesen Bereich ist eine Lärmminderung zwingend notwendig.

3          Maßnahmenplanung

3.1      Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung

 

Maßnahme

Maßnahmenträger

Zeitraum

1.

Im Bereich der Gemeinde Mönchhagen wurde in den vergangenen Jahren durch die deutsche Bahn keine lärmmindernde Maßnahmen durchgeführt. Der Gemeinde selbst standen keine finanziellen Mittel zur Verfügung, um eigene Maßnahmen zu initieren.

 

 

3.2      Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre
          
 (Begründung sofern keine Maßnahmen geplant oder notwendig sind)

Bundesstraße B 105
Für tangierende Wohnbebauung entlang der B 105 , an der der Auslösewert für LNight  von
55 dB(A) überschritten wird, werden folgende Maßnahmen zur Lärmminderung vorgeschlagen:
1.  Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW auf 30 km/h
2. Fahrverbot für LKW in der Nacht
3. Verbesserung und Verstätigung des Verkehrsflusses, Steuerung mit Lichtsignalanlagen dahingehend, dass eine konstante Geschwindigkeit der durchfahrenden KFZ erlangt wird
4. Aufstellen von Hinweisschildern in Verbindung mit verkehrsbeeinflussenden Maßnahmen
5. Geschwindigkeitsreduzierungen innerhalb der Ortschaften (Tempo 30 km/h mindestens für
pegelbestimmte Lkw) unter Berücksichtigung verkehrslenkender und ergänzender
 verkehrsbeschränkender Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO
6. Stärkung des ÖPNVund Radverkehrs
7. Umlenkung des überregionalen Durchgangsverkehrs auf die BAB A 20 (Abstimmung Verkehrsbehörde/SBA Güstrow für B 105 und Schwerin für BAB A 20),
8. Verbesserung bestehender Fahrbahnbeläge  und  Einsatz lärmmindernder Straßenbeläge für
Straßensanierungsmaßnahmen außerhalb der Ortschaften zum Schutz der Einzelbebauung (nur bei Geschwindigkeiten ≥ 60 km/h Abstimmung SBA).
9. Durchführung von passiven Lärmschutzmaßnahmen/Fensterprogramm(finanzielle Unterstützung beim Einbau vom Lärmschutzfenstern und Lärmschutzlüftern für Wohnhäuser)

10. Weitere Verbesserung von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrsflusses durch ständige Optimierung der vorhandenen Lichtsignalanlagen (z.B. unter Nutzung der Bluetooth-Technologie und grüne Pfeile)                                                                                                                                              
11. Stärkung des ÖPNV durch Erhöhung der Taktzeiten von Bus und Bahn                                                  12. Erweiterung des Straßenbahnverkehrs von Rostock bis Rövershagen                                                      13. Verbesserung der Verkehrssituation im Amtsbereich Rostocker Heide durch schnelle und konsequente  Umsetzung, raum und verkehrsplanerischer Absichten von Land und Bund. Insbesondere der Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans zur Ortsumgehung Mönchhagen/Rövershagen.    

Bauliche Lärmschutzmaßnahmen sind durchzuführen dort wo sie baulich und räumlich möglich sind.

Bahnstrecke Rostock – Stralsund

Auf die Lärmbelastung durch den Schienenverkehr auf der Strecke Rostock – Stralsund wird nicht eingegangen.
Hier ist das Eisenbahnbundesamt zuständig für die Erstellung und Auswertung von Lärmkarten.

3.3      Langfristige Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm

Die Gemeinde Mönchhagen beauftragt das Amt Rostocker Heide mindestens 1x im Jahr beim Straßenbaulastträger eine Sachstandsmitteilung über die in Punkt 3 genannten Maßnahmen abzufordern und die Durchsetzung der Maßnahmen einzufordern.

3.4      Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz
           
(Erläuterung sofern keine ruhigen Gebiete festgelegt wurden)

Die Gemeinde Mönchhagen ist nicht durchgehend verlärmt.                                                                      Die Gemeinde Mönchhagen setzt ruhige Gebiete fest mit der Zielstellung diese Bereiche nicht weiter zu verlärmen. Die Kartierung der nicht mit relevanten lärmbelastenden Gebiete wird nachgereicht.

3.5      Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen
          
(durch die vorgesehenen Maßnahmen)

Die Aussage kann die Gemeinde nicht treffen. Zielsetzung ist eine deutliche Reduzierung der Lärmbelastung.

4.1      Bekanntmachung der Erarbeitung oder Überprüfung des
            Lärmaktionsplans und der Mitwirkung der Öffentlichkeit

am

April - Juni 2018

4.2      Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplans bzw. bei
           vorhandenem LAP der Dokumentation seiner Über-
           prüfung zur Mitwirkung

vom                         bis                     

4.3      Formen der öffentlichen Mitwirkung
          
(mindestens eine Form der Mitwirkung notwendig)

           Öffentliche Veranstaltung

am

Datum der GV und des BA

           Beratung in gemeindlichen Gremien mit Rederecht für

           die Öffentlichkeit

am

Datum der GV und des BA

 

           Sonstige Maßnahmen zur Mitwirkung der Öffentlichkeit

 

 

 

Im Amtsblatt März 2018 sowie auf der Homepage des Amtes Rostocker Heide wurden die Bürger des Amtsbereiches über die Einleitung der Lärmaktionsplanung informiert und zur schriftlichen Mitwirkung aufgefordert.
Die Einladung zu der Gemeindevertretersitzung auf der der Lärmaktionsplan beraten wurde, ist ortsüblich bekanntgegeben worden.
Eine öffentliche Anhörung ist in der Gemeinde nicht vorgesehen, da ein eigener Handlungsspielraum der Gemeinden nicht vorhanden ist und keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

4.4      Berücksichtigung der Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit

 

 

5          Finanzielle Informationen zum Lärmaktionsplan (falls verfügbar) 

5.1      Kosten für die Aufstellung des Lärmaktionsplans

sind für die Gemeinde nicht angefallen

5.2      Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen

kann nicht beziffert werden

           (geschätzte Gesamtsumme)

5.3      Kosten/Nutzenanalyse

Kann derzeit durch die Gemeinde nicht analysiert werden.

           (ggf. auch verbale Beschreibung)

6          Evaluierung des Aktionsplans

            (Festlegungen zur Überprüfung der Durchführung und der Ergebnisse dieses Aktionsplanes.)

Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.

7          Inkrafttreten des Aktionsplans

7.1      Der Lärmaktionsplan ist durch

 

           am

Beschluss GV

in Kraft getreten.

           (bspw. Beschluss der Gemeindevertretung/des Amtsausschusses und Unterzeichnung)

7.2  Die Information der Öffentlichkeit über das Inkrafttreten erfolgte am

 

7.3      Link zum Aktionsplan im Internet

https://www.amt-rostocker-heide.de/meldungen/Aktuelles-2018/Umsetzung-der-EG-Umgebungslaermrichtlinie-2002_49_EG-EG-ULR/index.html

Unterschrift

Unterschrift

 

 

Name, Ort, Datum, ggf. Funktion, Stempel

Amtsvorsteher oder Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden