Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 für das Gewerbegebiet „An der Postsäule“ der Gemeinde Mönchhagen:

 

1.

Die eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 für das Gewerbegebiet „An der Postsäule“ aus den vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

keine Stellungnahme abgegeben haben:

 

 

5

Straßenbauamt Stralsund

 

8

Polizeiinspektion Güstrow

 

23

Kirchenkreisverwaltung Güstrow

 

24

Katholische Pfarrei Herz Jesu Rostock

 

25

Deutsche Post REG COM

 

27

Regionalbus Rostock GmbH

 

 

keine Anregungen oder Bedenken von:

 

 

1

Landesamt für innere Verwaltung M-V

 

10

Landesbeauftragter für Eisenbahnaufsicht

 

16

50 Hertz Transmission GmbH

 

18

GDMcom

 

19

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

 

21

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

 

22

WBV Untere Warnow - Küste

 

28

Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock

 

29

Gemeinde Rövershagen

 

30

Gemeinde Bentwisch

 

31

Gemeinde Klein Kussewitz (jetzt Gemeinde Bentwisch)

 

32

Hansestadt Rostock

 

 

Anregungen und Hinweise von: (Behandlung siehe Anlage)

 

 

2

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung

 

3

Bergamt Stralsund

 

4

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

 

6

StALU Mittleres Mecklenburg

 

7

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V

 

9

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz

 

11

Eisenbahn-Bundesamt

 

12

LK Rostock, untere Naturschutzbehörde

 

12

LK Rostock, untere Wasserbehörde

 

12

LK Rostock, untere Bodenschutzbehörde

 

12

LK Rostock, Kreisordnungsamt, SG Brandschutz

 

12

LK Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenverkehr

 

13

EURAWASSER Nord GmbH

 

14

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

15

E.DIS AG

 

17

HanseWerk AG

 

20

Industrie- und Handelskammer

 

26

Deutsche Bahn AG

 

2.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe, in Kenntnis zu setzen.

 

4.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. 09. 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 für das Gewerbegebiet „An der Postsäule“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) als Satzung.

 

5.

Die Begründung wird gebilligt.

 

6.

Der Beschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 ist ortsüblich bekannt zu machen.