Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, den folgenden Abwägungsbeschluss und abschließenden Beschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gelbensande im Bereich der Gemarkung Gelbensande, Flur 1, Flurstück 33/6 zu fassen:

 

1.      Die während der öffentlichen Auslegung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gelbensande im Bereich des geplanten Sondergebietes „Photovoltaikanlage Gelbensande“ nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des geplanten Sondergebietes „Photovoltaikanlage Gelbensande“ wurden entsprechend der in Anlage 1 aufgeführten Abwägungsunterlage geprüft und berücksichtigt. Die Abwägung wird beschlossen.

 

Die Gemeinde Gelbensande wird beauftragt, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die Hinweise, Anregungen und Bedenken geäußert haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Seitens der Bürger wurden keine Anregungen vorgebracht.

 

  1. Aufgrund des § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) beschließt die Gemeindevertretung Gelbensande die 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Sondergebietes „Photovoltaikanlage Gelbensande“ für das Gebiet des Flurstückes 33/6 der Flur 1 der Gemarkung Gelbensande, abschließend (s. Anlage 2). Die Begründung wird gebilligt.

3.       Der Bürgermeister wird beauftragt, die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gelbensande abschließend auszufertigen und bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen.

4.       Nach Vorliegen der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde ist die Erteilung der Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gelbensande im Bereich des Sondergebietes „Photovoltaikanlage Gelbensande“ ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.

 

Bei der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo die Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.