Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 5 „Photovoltaikanlage Gelbensande“ der Gemeinde Gelbensande – Gemarkung Gelbensande, Flur 1, Flurstück 33/6:

 

1.    Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5 „Photovoltaikanlage Gelbensande“, der Gemeinde Gelbensande wurden durch die Gemeindevertretung Gelbensande entsprechend der in Anlage 1 aufgeführten Abwägungsunterlage geprüft und berücksichtigt. Die Abwägung wird beschlossen.

 

Die Gemeinde Gelbensande wird beauftragt, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die Hinweise, Anregungen und Bedenken geäußert haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen, Seitens der Bürger wurden keine Anregungen vorgebracht.

 

 

2.    Auf Grundlage der § 5 Abs.1 der Kommunalverfassung (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) beschließt die Gemeindevertretung Gelbensande den Bebauungsplan Nr. 5 „Photovoltaikanlage Gelbensande“ für das Gebiet des Flurstückes 33/6 der Flur 1 der Gemarkung Gelbensande bestehend aus der Planzeichnung- Teil A und dem Text - Teil B (s. Anlage 2) als Satzung.

Die dazugehörige Begründung des Bebauungsplans mit dem Umweltbericht inklusive des Artenschutzfachbeitrages (s. Anlage 2) wird gebilligt.

 

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 5 „Photovoltaikanlage Gelbensande“ der Gemeinde Gelbensande als Satzung auszufertigen und nach Vorlage der Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans und dessen Wirksamkeit den Bebauungsplan durch ortsübliche Bekanntmachung entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft zu setzen.

 

Bei der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.