Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt den folgenden Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 6 für das Gelände der ehemaligen KITA Gelbensande

 

1.

Für die Fläche der ehemaligen KITA der Gemeinde Gelbensande südlich der Straße Schlossweg, zwischen Rosinenberg und der westlich an dieses Gebiet unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung soll der B-Plan Nr. 6 für das „Wohngebiet ehemalige KITA Gelbensande“ aufgestellt werden.

 

Das Plangebiet wird begrenzt:

 

im Norden :                 durch den Schlossweg

im Osten und Süden: durch den Rosinenberg

im Westen :                durch die vorhandene Wohnbebauung 

 

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 6.000 m² und umfasst die

 Flurstücke 29/25, 29/26 sowie 30/39 bis 30/46 der Flur 6 Gemarkung

 Gelbensande (siehe Anlage).

 

2.

Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden.

 

3.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines allgemeinen

Wohngebietes mit Zulässigkeit von freistehenden Wohngebäuden,

 eingeschossig mit maximal 2 WE auf einer Grundstücksfläche von

mindestens 750 m².

Die Gemeinde Gelbensande beabsichtigt die vorhandene klare Abtrennung

 der vorhandenen Geschossbauten von den übrigen Wohnstrukturen der gewachsenen Ortslage zu erhalten.

Ansonsten zulässige Hausgruppen sollen, da weder im näheren Umfeld

des Plangebietes noch in der übrigen Ortslage vorhanden sind,

generell ausgeschlossen werden.

Ferienwohnen wird im gesamten Plangebiet ebenfalls

ausgeschlossen.

 

4.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 ist ortsüblich

 bekannt zu machen.