Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeinde Rövershagen bestätigt den vom Amt Rostocker Heide erarbeiteten Lärmaktionsplan.

                                                                                                -

 

Finanzielle Mittel zur Durchführung lärmmindernder Maßnahmen können durch die Gemeinde Rövershagen nicht bereitgestellt werden.

Da die Gemeinde keine eigenen lärmmindernden Maßnahmen durchführen kann, wird auf die Durchführung einer Einwohnerversammlung verzichtet. Die Bürger sind ortsüblich über den beschlossenen Lärmaktionsplan zu informieren.

Datum

Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Berichterstattung des Amtes Rostocker Heide

 für die Gemeinde Rövershagen

zur

Fortschreibung / Überarbeitung des Lärmaktionsplans vom 04.04.2013

1          Allgemeine Angaben

 

1.1      Für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde

Name der Kommune:

Amt Rostocker Heide

Amts-/Gemeindeschlüssel:

 

Ansprechpartner:

 

Adresse:

Eichenallee 20, 18182 Gelbensande

Telefon:

038201-500-0

E-Mail:

amt-rostocker-heide@t-online.de

Internetadresse:

www.amt-rostocker-heide.de

1.2      Beschreibung der Gemeinde/des Amtes sowie der Hauptverkehrsstraßen,

           Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und ggf. anderer Lärmquellen, für die

           der Lärmaktionsplan aufgestellt wird

Zum Amt Rostocker Heide gehören die Gemeinden Bentwisch, Blankenhagen, Gelbensande, Mönchhagen und Rövershagen. Außer der Gemeinde Blankenhagen und Gelbensande gehören alle anderen Gemeinden zum Stadtumlandraum der Hansestadt Rostock. Die Gemeinden sind überwiegend ländlich geprägt. Die Fläche des Amtes umfasst 10.518,7 ha. Darüber hinaus leben im Amtsbereich 9028 Einwohner (stand 31.12.2017l aut EMA ohne Klein Kussewitz)

Zu den kartierten Bereich des Amtes Rostocker Heide zählen:

 - Autobahn BAB 19

 - B 105

 - L 182 sowie L 221,L 22

 

 

 

 

 

 

Es wurden Lärmkarten von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von durchschnittlich täglichem Verkehr( DTV) von mehr als 8.200 Kfz/ d erstellt.

Eine Schienenstraße verläuft parallel zur B105 in SW/NO-Richtung (Rostock-Stralsund) durch das Amt Rostocker Heide und führt durch die Gemeinden Bentwisch, Mönchhagen, Rövershagen und Gelbensande. In den jeweiligen Gemeinden sind Haltepunkte vorhanden.

 

 

 

1.3      Rechtlicher Hintergrund

Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren Umsetzung in §§ 47 a -f BImSchG.

1.4      Geltende Grenzwerte

Siehe Tabellenblatt HINWEISE

2          Bewertung der Ist-Situation

 

2.1      Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten

Der Aktionsplan zur Lärmminderung für das Amt Rostocker Heide baut auf der strategischen Lärmkartierung auf.

Die strategische Lärmkartierung beruht auf den Anforderungen der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Für die EU-weite, einheitliche Bewertung der Lärmbelastungen sind hierbei folgende Lärmindizes festgelegt:
• LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) als Lärmindex für die allgemeine Lärmbelastung, gemittelt über Tag, Abend und Nacht mit Zuschlägen für den Abend und die Nacht gemäß 34. BImSchV,
• LNIGHT (Nachtlärmindex), als Lärmindex für Schlafstörungen, gemittelt über Nacht gemäß 34. BImSchV.

Ergebnisse der Lärmkartierung                                                                                                                            Die Auswertungen  des Amtes Rostocker Heide der durch das LUNG M-V zur Verfügung gestellten Lärmkarten ergeben folgende geschätzte Zahlen der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen im Amt Rostocker Heide (nach Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB)):

Tab.1: Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm betroffenen Menschen

 

 

Straßen-
lärm

Schienen-lärm

Gewerbe-lärm

Fluglärm

Straßen-lärm

Schienen-lärm

Gewerbe-lärm

Fluglärm

dB(A)

LDEN (24 Stunden)

LNight (22-06 Uhr)

>50-55

------------------------------------------------------

 

170

 

 

>55-60

424

160

0

 

238

60

 

 

>60-65

213

80

0

 

122

0

 

 

>65-70

226

10

0

 

9

0

 

 

>70(-75)

54

0

0

 

0

0

 

 

>75

0

0

0

 

-------------------------------------------------------

Summe

917

250

0

 

369

230

0

 

 

 

 

 

 

 

Tab.2: Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm belasteten Fläche, der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser

LDEN dB(A)

Fläche in km²

Woh-
nungen

Schulen

Kranken-häuser

Fläche in km²

Woh-nungen

Schulen

Kranken-häuser

 

Straßenlärm

Schienenlärm

> 55

7,75

297

0

0

0,32

104

0

0

> 65

1,69

131

1

0

0,09

1

0

0

> 75

0,34

0

0

0

0,02

0

0

0

 

Gewerbelärm

Fluglärm

> 55

0

0

0

0

 

 

 

 

> 65

0

0

0

0

 

 

 

 

> 75

0

0

0

0

 

 

 

 

 

 

Link zu den Lärmkarten:

https://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/laerm/laerm_eu/laerm_einzelber_2/berichte_mm.htm

http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de/mb3/app.php/application/eba

 

2.2      Bewertung der Anzahl von Personen, die Umgebungslärm ausgesetzt sind   

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   

In den vier betroffenen Gemeinden sind tagsüber 1167 Menschen (˃ 55 db(A)) und nachts 599 Menschen                                      ( ˃ 50-dB(A)) erhöhtem Lärm durch Straßen- und Schienenlärm ausgesetzt.                 

                                                                                                                                                                                            

davon sind:

-          54 Menschen ganztägig sehr hohen Belastungen (˃70dB(A))

 

-          keine Menschen nachts sehr hohe Belasungen (˃70dB(A))

 

-          293 Menschen ganztägig hohen Belastungen(˃60dB(A)) 213Menschen durch Straßenlärm, 80 Menschen durch Schienenlärm

 

-          122 Menschen nachts (˃60dB(A)) hohen Belastungen ausgesetzt.

 

2.3      Angabe (in der Kommune) vorhandener Lärmprobleme und verbesserungsbedürftiger Situationen

 

Die historisch an der B 105 gewachsene Bebauung in der Gemeinde Rövershagen  ist erheblich verlärmt. Diese Situation wird durch die Bahnstrecke Rostock-Stralsund noch verstärkt. Für diesen Bereich ist eine Lärmminderung auf dem Ausbreitungsweg durch aktiven Lärmschutz theoretisch, aber praktisch aus Abstandsverhältnissen, auf Grund gesetzlicher Rahmenbedingungen und aus finanziellen Gründen nicht möglich.

 

 

3          Maßnahmenplanung

 

 

 

3.1      Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung

 

Maßnahme

Maßnahmenträger

Zeitraum

1.

Im Bereich der Gemeinde Rövershagen wurden in den vergangenen Jahren durch die Deutsche Bahn keine lärmmindernden Maßnahmen durchgeführt.
Der Gemeinde selbst standen keine finanziellen Mittel zur Verfügung, um eigene Maßnahmen zu initiieren.

 

 

 

 

 

3.2      Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre
          
 (Begründung sofern keine Maßnahmen geplant oder notwendig sind)

Bundesstraße B 105

Für tangierende Wohnbebauung entlang der B 105 , an der der Auslösewert für LNight  von
55 dB(A) überschritten wird, können folgende Maßnahmen zur Lärmminderung führen:

1. Verbesserung und Verstätigung des Verkehrsflusses, Steuerung mit Lichtsignalanlagen dahingehend, dass eine konstante Geschwindigkeit der durchfahrenden KFZ erlangt wird
2. Aufstellen von Hinweisschildern in Verbindung mit verkehrsbeeinflussenden Maßnahmen
3. Geschwindigkeitsreduzierungen innerhalb der Ortschaften (Tempo 30 km/h mindestens für
pegelbestimmte Lkw) unter Berücksichtigung verkehrslenkender und ergänzender
 verkehrsbeschränkender Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO
4. Stärkung des ÖPNV und Radverkehrs
5. Umlenkung des überregionalen Durchgangsverkehrs auf die BAB A 20 (Abstimmung Verkehrsbehörde/SBA Güstrow für B 105 und Schwerin für BAB A 20),
6. Verbesserung bestehender Fahrbahnbeläge  und  Einsatz lärmmindernder Straßenbeläge für
Straßensanierungsmaßnahmen außerhalb der Ortschaften zum Schutz der Einzelbebauung (nur bei Geschwindigkeiten ≥ 60 km/h Abstimmung SBA).
7. Durchführung von passiven Lärmschutzmaßnahmen/Fensterprogramm(finanzielle Unterstützung beim Einbau vom Lärmschutzfenstern und Lärmschutzlüftern für Wohnhäuser)

Auf diese Veränderungen hat die Gemeinde Rövershagen nur sehr geringen Einfluss. Freiwillige Leistungen des zuständigen Straßenbaulastträger in dem nötigen Umfang sind eher unwahrscheinlich

Bahnstrecke Rostock – Stralsund

Auf die Lärmbelastung durch den Schienenverkehr auf der Strecke Rostock – Stralsund wird nicht eingegangen.
Hier ist das Eisenbahnbundesamt zuständig für die Erstellung und Auswertung von Lärmkarten.

 

 

 

 

3.3      Langfristige Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm

 

Das Amt Rostocker wird zu den Straßenbaulastträgern ständigen Kontakt halten, um obengenannte Verbesserungen immer wieder anzumahnen und Planungen an diesen Lärmquellen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einzufordern.
Die Gemeinden sind über die durchgeführten Beratungen zu informieren.
Eine Finanzierung lärmmindernder Maßnahmen durch die Gemeinden ist mittelfristig nicht möglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.4      Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz
           
(Erläuterung sofern keine ruhigen Gebiete festgelegt wurden)

 

Die Gemeinde Rövershagen setzt keine ruhigen Gebiete fest, da keine Gebiete vorhanden sind, welche nicht dem Verkehrs, Industrie-, Gewerbe-, oder Freizeitlärm ausgesetzt sind.

3.5      Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen
          
(durch die vorgesehenen Maßnahmen)

 

Aussagen über die zukünftige Reduzierung der Zahl der durch Lärm belasteten Bürger sind zurzeit nicht möglich, da im Moment keine konkreten Vorhaben benannt werden können.

4          Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung oder Überprüfung des  

           Aktionsplans

4.1      Bekanntmachung der Erarbeitung oder Überprüfung

            des Lärmaktionsplans und der Mitwirkung der

            Öffentlichkeit

am

März 18

4.2      Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplans

           bzw. bei vorhandenem LAP der Dokumentation

           seiner Überprüfung zur Mitwirkung

vom                         bis                     

 

 

4.3      Formen der öffentlichen Mitwirkung
          
(mindestens eine Form der Mitwirkung notwendig)

           Öffentliche Veranstaltung

am

Datum der GV und des BA

           Beratung in gemeindlichen Gremien mit Rederecht für

           die Öffentlichkeit

am

Datum der GV und des BA

           Sonstige Maßnahmen zur Mitwirkung der Öffentlichkeit

 

 

 

Im Amtsblatt März 2018 sowie auf der Homepage des Amtes Rostocker Heide wurden die Bürger des Amtsbereiches über die Einleitung der Lärmaktionsplanung informiert und zur schriftlichen Mitwirkung aufgefordert.
Die Einladung zu der Gemeindevertretersitzung auf der der Lärmaktionsplan beraten wurde, ist ortsüblich bekanntgegeben worden.
Eine öffentliche Anhörung ist in der Gemeinde nicht vorgesehen, da ein eigener Handlungsspielraum der Gemeinden nicht vorhanden ist und keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

4.4      Berücksichtigung der Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit

           Es ist anzustreben die K17 bei der Erstellung der Lärmkarten mit zu berücksichtigen. 

           Insbesondere die Anwohner der naheliegenden Bebauungen in der Nähe der

           Bahnübergänge sind durch den Lärm der anfahrenden Kfz s sowie der

           Motorengeräusche betroffen.

 

5          Finanzielle Informationen zum Lärmaktionsplan (falls verfügbar) 

 

5.1      Kosten für die Aufstellung des Lärmaktionsplans

sind nicht angefallen

5.2      Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen

sind nicht angefallen

           (geschätzte Gesamtsumme)

5.3      Kosten/Nutzenanalyse

Kosten für die Erstellung des Lärmaktionsplanes sind nicht angefallen.
Für die Umsetzung der aufgezeigten Lärmminderungsmaßnahmen kann die Gemeinde Rövershagen keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.

           (ggf. auch verbale Beschreibung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6          Evaluierung des Aktionsplans

(Festlegungen zur Überprüfung der Durchführung und der Ergebnisse dieses Aktionsplanes.)

 

Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.

7          Inkrafttreten des Aktionsplans

 

7.1      Der Lärmaktionsplan ist durch

 

           am

Beschluss GV

in Kraft getreten.

(bspw. Beschluss der Gemeindevertretung/des Amtsausschusses und Unterzeichnung)

 

7.2     

Die Information der Öffentlichkeit über das Inkrafttreten erfolgte am

 

 

7.3      Link zum Aktionsplan im Internet

https://www.amt-rostocker-heide.de/meldungen/Aktuelles-2018/Umsetzung-der-EG-Umgebungslaermrichtlinie-2002_49_EG-EG-ULR/index.html

Unterschrift

Unterschrift

 

 

Name, Ort, Datum, ggf. Funktion, Stempel

Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden