Sitzung: 11.06.2018 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt im Rahmen der
Beteiligung nach § 36 BauGB, der Voranfrage
1. Ist die Erschließung des neu zu bildenden Flurstückes 81 a über das
Flurstück 76/1 zulässig?
2. Ist die Errichtung eines Carports und einer Garage (je 9x 6,50 m,
Traufhöhe kleiner 3 m flachgeneigtes Satteldach) zur privaten Nutzung auf
diesem Flurstück zulässig?
3. Ist eine Aufschüttung unter Garage und Carport zulässig?
das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 (2)
BauGB zu erteilen.
Die Gemeinde erklärt, dass sie dem Bauherren
ein Angebot für die Sicherung der Erschließung des Vorhabenstandortes bei
Erteilung eines positiven Vorbescheides, unterbreitet.
Im Rahmen des Bauantragsverfahrens ist dann die
gesicherte Erschließung des Vorhabens nachzuweisen.