Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB, der Voranfrage

1. Ist die Erschließung des neu zu bildenden Flurstückes 81 a über das Flurstück 76/1 zulässig?

2. Ist die Errichtung eines Carports und einer Garage (je 9x 6,50 m, Traufhöhe kleiner 3 m flachgeneigtes Satteldach) zur privaten Nutzung auf diesem Flurstück zulässig?

3. Ist eine Aufschüttung unter Garage und Carport zulässig?

das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 (2) BauGB zu erteilen.

 

Die Gemeinde erklärt, dass sie dem Bauherren ein Angebot für die Sicherung der Erschließung des Vorhabenstandortes bei Erteilung eines positiven Vorbescheides, unterbreitet.

 

Im Rahmen des Bauantragsverfahrens ist dann die gesicherte Erschließung des Vorhabens nachzuweisen.