Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen hebt den Beschluss VBE/930/066/2017/GRÖ vom 23.04.2018 mit dem folgenden Wortlaut auf:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für das Gebiet südlich der

L 221 und nördlich der Birken- und Uhlenstrat, beginnend an der L 221, Graal-Müritzer Straße, (ab Geltungsbereichsgrenze B-Plan Nr. 10 – Netto Einkaufsmarkt) bis Ortsausgang Richtung Graal-Müritz inkl. der Bebauung am Taubenbergweg:

 

1.

Für das Gebiet mit Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen zwischen der L 221 und der Birken- und Uhlenstrat, beginnend an der L 221, Graal-Müritzer Straße, (ab Geltungsbereichsgrenze B-Plan Nr. 10 – Netto Einkaufsmarkt) bis Ortsausgang Richtung Graal-Müritz inkl. der Bebauung am Taubenbergweg, soll eine Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt werden. Ziel der Satzung ist die Festlegung des Innenbereichs im Sinne des

§ 34 BauGB.

 

2.

Der Entwurf der Klarstellungssatzung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3.

Der Entwurf der Klarstellungssatzung ist nach § 34 Abs. 6 in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

4.

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 34 Abs. 6 in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          13

davon anwesend:                                          10

Zustimmung:                                                    10

Ablehnung:                                                         0

Enthaltung:                                                         0

 

 

UND

 

 

2. Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die Klarstellungssatzung für das Gebiet südlich der

L 221 und nördlich der Birken- und Uhlenstrat, beginnend an der L 221, Graal-Müritzer Straße, (ab Geltungsbereichsgrenze B-Plan Nr. 10 – Netto Einkaufsmarkt) bis Ortsausgang Richtung Graal-Müritz inkl. der Bebauung am Taubenbergweg:

 

1.

Für das Gebiet zwischen der L 221 und der Birken- und Uhlenstrat, beginnend an der

L 221, Graal-Müritzer Straße, (ab Geltungsbereichsgrenze B-Plan Nr. 10 – Netto Einkaufsmarkt) bis Ortsausgang Richtung Graal-Müritz inkl. der Bebauung am Taubenbergweg, soll eine Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt werden. Ziel der Satzung ist die Festlegung des Innenbereichs im Sinne des

§ 34 BauGB.

 

2.

Der Entwurf der Klarstellungssatzung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3.

Der Entwurf der Klarstellungssatzung ist nach § 34 Abs. 6 in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

4.

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 34 Abs. 6 in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu beteiligen.