Sitzung: 11.06.2018 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
1. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen hebt den
Beschluss VBE/930/066/2017/GRÖ vom 23.04.2018 mit dem folgenden Wortlaut auf:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden
Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die Klarstellungs- und
Einbeziehungssatzung für das Gebiet südlich der
L 221 und nördlich der Birken- und Uhlenstrat, beginnend an der L 221, Graal-Müritzer Straße, (ab Geltungsbereichsgrenze B-Plan Nr. 10 – Netto Einkaufsmarkt) bis Ortsausgang Richtung Graal-Müritz inkl. der Bebauung am Taubenbergweg:
1. |
Für das Gebiet mit Einbeziehung einzelner
Außenbereichsflächen zwischen der L 221 und der Birken- und Uhlenstrat,
beginnend an der L 221, Graal-Müritzer Straße, (ab Geltungsbereichsgrenze
B-Plan Nr. 10 – Netto Einkaufsmarkt) bis Ortsausgang Richtung Graal-Müritz
inkl. der Bebauung am Taubenbergweg, soll eine Klarstellungs- und
Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt werden.
Ziel der Satzung ist die Festlegung des Innenbereichs im Sinne des § 34 BauGB. |
2. |
Der Entwurf der
Klarstellungssatzung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
3. |
Der Entwurf der Klarstellungssatzung
ist nach § 34 Abs. 6 in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. |
4. |
Die berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 34 Abs. 6 in Anwendung des
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu beteiligen. |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13
davon anwesend: 10
Zustimmung: 10
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
UND
2. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden
Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die Klarstellungssatzung
für das Gebiet südlich der
L 221 und nördlich der Birken- und Uhlenstrat, beginnend an der L 221, Graal-Müritzer Straße, (ab Geltungsbereichsgrenze B-Plan Nr. 10 – Netto Einkaufsmarkt) bis Ortsausgang Richtung Graal-Müritz inkl. der Bebauung am Taubenbergweg:
1. |
Für das Gebiet zwischen der L 221 und der Birken- und
Uhlenstrat, beginnend an der L 221, Graal-Müritzer Straße, (ab Geltungsbereichsgrenze
B-Plan Nr. 10 – Netto Einkaufsmarkt) bis Ortsausgang Richtung Graal-Müritz
inkl. der Bebauung am Taubenbergweg, soll eine Klarstellungssatzung nach § 34
Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt werden. Ziel der Satzung ist die
Festlegung des Innenbereichs im Sinne des § 34 BauGB. |
2. |
Der Entwurf der
Klarstellungssatzung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
3. |
Der Entwurf der
Klarstellungssatzung ist nach § 34 Abs. 6 in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 1
Nr. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. |
4. |
Die berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 34 Abs. 6 in Anwendung des
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu beteiligen. |