Sitzung: 07.06.2018 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Gebührenkalkulation über die Nutzung der Feierhalle gemäß der Anlage:
Aktualisierung Kalkulation Feierhalle 2018.
Auf Grundlage des § 6 Abs. 1 KAG beschließt die
Gemeindevertretung Bentwisch im öffentlichen Interesse die Nutzungsgebühr der
Feierhalle i.H.v.200,00 €.
Der Kalkulationszeitraum wird auf max. 3 Jahre
festgelegt und endet am 31.12.2020, sofern sich die Kosten nicht ändern.