Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Gebührenkalkulation über die Nutzung der Feierhalle gemäß der Anlage: Aktualisierung Kalkulation Feierhalle 2018.

Auf Grundlage des § 6 Abs. 1 KAG beschließt die Gemeindevertretung Bentwisch im öffentlichen Interesse die Nutzungsgebühr der Feierhalle i.H.v.200,00 €.

Der Kalkulationszeitraum wird auf max. 3 Jahre festgelegt und endet am 31.12.2020, sofern sich die Kosten nicht ändern.