Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch bestätigt den vom Amt Rostocker Heide erarbeiteten Lärmaktionsplan.

Die Ergänzungen sind einzuarbeiten:

 

S. 7/10

 

Bundesstraße B 105

 

1. Weitere Verbesserung von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch ständige Optimierung der vorhandenen Lichtsignalanlagen (z.B. unter Nutzung der Bluetooth-Technologie und grüner Pfeile)

 

2. Stärkung des ÖPNV durch Erhöhung der Taktzeiten von Bus und Bahn mit dem Ziel, den Straßenbahn- und Busverkehr von Rostock bis Rövershagen zu erweitern

 

3. Stärkung des Radverkehrs, z.B. durch Lückenschluss des Radweges Häschendorf – Rövershagen im Bereich Häschendorf – Hanse Center Bentwisch

 

4.Verbesserung der Verkehrssituation im Amtsbereich Rostocker Heide durch geeignete und konsequente Umsetzung raum- und verkehrsplanerischer Absichten von Land und Bund

 

Insbesondere geht es um die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplanes zur Ortsumgehung Mönchhagen – Rövershagen. Die Verwirklichung raumplanerischer Ziele in der Achse Überseehafen – Mönchhagen – Poppendorf muss mit diesem Vorhaben planerisch, inhaltlich und zeiträumlich verbunden werden. Die gegenseitigen Schnittpunkte erzwingen ein derartiges Vorgehen aus hiesiger Sicht.

 

S. 7 über Punkt 3.3

 

Landesstraße L 182

 

Verbesserung der Verkehrssituation in Bentwisch und Groß Kussewitz durch Verbindung notwendiger Planungen zwischen B 105 und Poppendorf mit den Planungen des Bundes im Zusammenhang mit der Raum- und Hafenentwicklung mit dem Ziel dem Schwerlastverkehr von der L 182 zu verbannen/ zu entfernen.

 

Finanzielle Mittel zur Durchführung lärmmindernden Maßnahmen werden durch die Gemeinde Bentwisch nicht bereitgestellt werden.

Da die Gemeinde keine eigenen lärmmindernden Maßnahmen durchführt, wird auf die Durchführung einer Einwohnerversammlung verzichtet. Die Bürger sind ortsüblich über den beschlossenen Lärmaktionsplan zu informieren.

 

 

 

 

Datum

 

Lärmaktionsplanung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Berichterstattung des Amtes Rostocker Heide

 für die Gemeinde Bentwisch

zur

Fortschreibung / Überarbeitung des Lärmaktionsplans vom 18.03.2013

1              Allgemeine Angaben

1.1      Für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde

Name der Kommune:

Amt Rostocker Heide

Amts-/Gemeindeschlüssel:

 

Ansprechpartner:

 

Adresse:

Eichenallee 20, 18182 Gelbensande

Telefon:

038201-500-0

E-Mail:

amt-rostocker-heide@t-online.de

Internetadresse:

www.amt-rostocker-heide.de

 

1.2      Beschreibung der Gemeinde/des Amtes sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupt-
           eisenbahnstrecken oder Großflughäfen und ggf. anderer Lärmquellen, für die der Lärm-
           aktionsplan aufgestellt wird

 

 

Zum Amt Rostocker Heide gehören die Gemeinden Bentwisch, Blankenhagen, Gelbensande, Mönchhagen und Rövershagen. Außer der Gemeinde Blankenhagen und Gelbensande gehören alle anderen Gemeinden zum Stadtumlandraum der Hansestadt Rostock. Die Gemeinden sind überwiegend ländlich geprägt. Die Fläche des Amtes umfasst 10.518,7 ha. Darüber hinaus leben im Amtsbereich 9028 Einwohner (stand 31.12.2017 laut EMA ohne Klein Kussewitz)

Zu den kartierten Bereich des Amtes Rostocker Heide zählen:

 - Autobahn BAB 19

 - B 105

 - L 182 sowie L 221, L22

 

 

 

 

 

 

Es wurden Lärmkarten von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsausfkommen von durchschnittlich täglichem Verkehr( DTV) von mehr als 8.200 Kfz/ d erstellt.

 

Eine Schienenstraße verläuft parallel zur B105 in SW/NO-Richtung (Rostock-Stralsund) durch das Amt Rostocker Heide und führt durch die Gemeinden Bentwisch, Mönchhagen, Rövershagen und Gelbensande. In den jeweiligen Gemeinden sind Haltepunkte vorhanden.

 

1.3      Rechtlicher Hintergrund

Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren Umsetzung in §§ 47 a -f BImSchG.

1.4      Geltende Grenzwerte

Siehe Tabellenblatt HINWEISE

 

2.          Bewertung der Ist-Situation

2.1      Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten

Der Aktionsplan zur Lärmminderung für das Amt Rostocker Heide baut auf der strategischen Lärmkartierung auf.

Die strategische Lärmkartierung beruht auf den Anforderungen der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Für die EU-weite, einheitliche Bewertung der Lärmbelastungen sind hierbei folgende Lärmindizies festgelegt:
• LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) als Lärmindex für die allgemeine Lärmbelastung, gemittelt über Tag, Abend und Nacht mit Zuschlägen für den Abend und die Nacht gemäß 34. BImSchV,
• LNIGHT (Nachtlärmindex), als Lärmindex für Schlafstörungen, gemittelt über Nacht gemäß 34. BImSchV.
Ergebnisse der Lärmkartierung                                                                                                                            Die Auswertungen  des Amtes Rostocker Heide der durch das LUNG M-V zur Verfügung gestellten Lärmkarten ergeben folgende geschätzte Zahlen der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen im Amt Rostocker Heide (nach Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB)):

Tab.1: Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm betroffenen Menschen

 

Straßen-
lärm

Schienen-lärm

Gewerbe-lärm

Fluglärm

Straßen-lärm

Schienen-lärm

Gewerbe-lärm

Fluglärm

dB(A)

LDEN (24 Stunden)

LNight (22-06 Uhr)

>50-55

------------------------------------------------------

 

170

 

 

>55-60

424

160

0

 

238

60

 

 

>60-65

213

80

0

 

122

0

 

 

>65-70

226

10

0

 

9

0

 

 

>70(-75)

54

0

0

 

0

0

 

 

>75

0

0

0

 

-------------------------------------------------------

Summe

917

250

0

 

369

230

0

 

Tab.2: Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm belasteten Fläche, der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser

LDEN dB(A)

Fläche in km²

Woh-
nungen

Schulen

Kranken-häuser

Fläche in km²

Wohnungen

Schulen

Kranken-häuser

 

Straßenlärm

Schienenlärm

> 55

7,75

297

0

0

0,32

104

0

0

> 65

1,69

131

1

0

0,09

1

0

0

> 75

0,34

0

0

0

0,02

0

0

0

 

Gewerbelärm

Fluglärm

> 55

0

0

0

0

 

 

 

 

> 65

0

0

0

0

 

 

 

 

> 75

0

0

0

0

 

 

 

 

 

Link zu den Lärmkarten:

https://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/laerm/laerm_eu/laerm_einzelber_2/berichte_mm.htm

http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de/mb3/app.php/application/eba

 

 

 

 

2.2      Bewertung der Anzahl von Personen, die Umgebungslärm ausgesetzt sind                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       

In den vier betroffenen Gemeinden sind tagsüber 1167 Menschen (˃ 55 db(A)) und nachts 599 Menschen                                      ( ˃ 50-dB(A)) erhöhtem Lärm durch Straßen- und Schienenlärm ausgesetzt.                                                                                                                                                                                                                

davon sind:

-          54 Menschen ganztägig sehr hohen Belastungen (˃70dB(A))

-          keine Menschen nachts sehr hohe Belasungen (˃70dB(A))

-          293 Menschen ganztägig hohen Belastungen(˃60dB(A)) 213Menschen durch Straßenlärm, 80 Menschen durch Schienenlärm

-          122 Menschen nachts (˃60dB(A)) hohen Belastungen ausgesetzt.

2.3      Angabe (in der Kommune) vorhandener Lärmprobleme und verbesserungsbedürftiger
           Situationen

Die historisch an der B 105 gewachsene Bebauung in der Gemeinde Bentwisch ist erheblich verlärmt. Diese Situation wird durch die Bahnstrecke Rostock-Stralsund noch verstärkt. Für diesen Bereich ist eine Lärmminderung auf dem Ausbreitungsweg durch aktiven Lärmschutz theoretisch, aber praktisch aus Abstandsverhältnissen, auf Grund gesetzlicher Rahmenbedingungen und aus finanziellen Gründen nicht möglich.

3          Maßnahmenplanung

3.1      Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung

 

Maßnahme

Maßnahmenträger

Zeitraum

1.

Festschreibung im B-Plan Nr. 22 der Gemeinde Bentwisch, Gebäudeseiten und Dachflächen von schutzbedürftigen Räumen im Sinne DIN 4109-1 sind innerhalb ausgewiesener Lärmpegelbereiche so auszuführen, dass die Schalldämm-Maße von Tabelle 7 der DIN 4109-1eingehalten werden, Schlaf-und Kinderzimmer sind auf den lärmabgewandten  Gebäudeseiten anzuordnen, bzw. aktive schallgedämmte Lüftungseinrichtungen erforderlich.

Gemeinde Bentwisch

2018

 

Innerhalb der Lärmpegelbereich III. und IV sind Terrassen und Balkone nur auf der Lärm abgewandten Seite zulässig. Wo dies nicht möglich ist, sind Wintergärten/verglaste Balkone vorzusehen.

 

 

 

 

 

 

 

3.2      Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre
          
 (Begründung sofern keine Maßnahmen geplant oder notwendig sind)

Die unter 2.3. beschriebene Situation wurde bereits in den Schallimmissionsplänen für das Amt Rostocker Heide aus den Jahren 2004,2008  sowie festgestellt. Hinzu gekommen ist die Betrachtung der Lärmsituation an den L 22/L221.

Seit 2008 wurden durch die Deutsche Bahn und die Straßenbaulastträger keine Lärmminderungsmaßnahmen vorgenommen. In den B-Plänen der Gemeinden wurden die verlärmten Gebiete ausgewiesen.

Die Gemeinde Bentwisch plant die Aufstellung des B-Plans Nr. 21 Wohngebiet an der Hasenheide.  Zum Schutz der geplanten Wohnbebauung soll eine 300m lange Lärmschutzmaßnahme in Form eines Walls und einer baulichen Anlage entlang der L 221 zwischen Hotel Hasenheide und den Bahnschienen entstehen. Diese Lärmschutzmaßnahmen sind auf Grund des sehr hohen Verkehrsimmissionen erforderlich und werden im B-Plan festgeschrieben. Darüber hinaus sollen in den ersten Obergeschossen die ständigen Schlaf- und Wohnräume, zu den lärmabgewandten Seiten zulässig sein.

Zur Minderung des Straßenverkehrslärms gibt es eine Fülle von Schutzmaßnahmen, die mehr oder weniger in das Verkehrsgeschehen eingreifen. Diese lassen sich in aktive Maßnahmen (z.B. Lärmschutzwände), passive Maßnahmen (z.B. Lärmschutzfenster) sowie planerische und organisatorische Maßnahmen (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen) einteilen.

Bundesautobahn A 19

Aufgrund des unmittelbaren Einflusses der Bundesautobahn BAB A 19 mit einer enormen Verkehrsstärke im Abschnitt Rostock Ost – Rostock Nord ergibt sich für die Wohnbebauung in Neu Bartelsdorf ein hohes Konfliktpotential. Da der Auslösewert für LNight  von 55 dB(A) überschritten wird, werden folgende Maßnahmen zur Lärmminderung vorgeschlagen:

1. Bei der Sanierung der Fahrbahnoberfläche der BAB A 19 sollte in den Konfliktbereichen Asphalt
  anstatt Beton zum Einsatz kommen.



2. Die Fahrbahnoberfläche sollte in diesen Bereichen lärmmindernd ausgeführt werden.



3. Durchführung von passiven Lärmschutzmaßnahmen/Fensterprogramm(finanzielle Unterstützung beim Einbau vom Lärmschutzfenstern und Lärmschutzlüftern für Wohnhäuser) und Verlängerung der bestehenden Lärmschutzwände
.

4. Verringerung der Höchstgeschwindigkeit von 130 auf 100 km/h.

 

Das Amt wird das zuständige Straßenbauamt (hier SBA Schwerin für BAB A 19) anschreiben und freiwillige Leistungen für private Antragsteller anregen.

 



Aktiver Lärmschutz in Form einer Erweiterung der  Lärmschutzwand würde für die Wohnbebauung in Neu Bartelsdorf als Lärmvorsorgemaßnahme rein rechtlich gesehen nur bei einer wesentlichen Änderung der BAB A 19 zum Tragen kommen und dann vom Straßenbaulastträger finanziert werden.

 

Eine Finanzierung derartiger umfangreicher Maßnahmen ist durch die Gemeinde Bentwisch selbst aus wirtschaftlicher Sicht jedoch nicht möglich.



Bundesstraße B 105

1. Weitere Verbesserung von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch ständige Optimierung der vorhandenen Lichtsignalanlagen (z.B. unter Nutzung der Bluetooth-Technologie und grüner Pfeile)

 

2. Stärkung des ÖPNV durch Erhöhung der Taktzeiten von Bus und Bahn mit dem Ziel, den Straßenbahn- und Busverkehr von Rostock bis Rövershagen zu erweitern

 

3. Stärkung des Radverkehrs, z.B. durch Lückenschluss des Radweges Häschendorf – Rövershagen im Bereich Häschendorf – Hanse Center Bentwisch

 

4. Verbesserung der Verkehrssituation im Amtsbereich Rostocker Heide durch geeignete und konsequente Umsetzung raum- und verkehrsplanerischer Absichten von Land und Bund

 

Insbesondere geht es um die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplanes zur Ortsumgehung Mönchhagen – Rövershagen. Die Verwirklichung raumplanerischer Ziele in der Achse Überseehafen – Mönchhagen – Poppendorf muss mit diesem Vorhaben planerisch, inhaltlich und zeiträumlich verbunden werden. Die gegenseitigen Schnittpunkte erzwingen ein derartiges Vorgehen aus hiesiger Sicht.

Bahnstrecke Rostock – Stralsund

Auf die Lärmbelastung durch den Schienenverkehr auf der Strecke Rostock – Stralsund wird nicht eingegangen.
Hier ist das Eisenbahnbundesamt zuständig für die Erstellung und Auswertung von Lärmkarten.

 

Landesstraße L 182

 

Verbesserung der Verkehrssituation in Bentwisch und Groß Kussewitz durch Verbindung notwendiger Planungen zwischen B 105 und Poppendorf mit den Planungen des Bundes im Zusammenhang mit der Raum- und Hafenentwicklung mit dem Ziel den Schwerlastverkehr von der L 182 zu verbannen/ zu entfernen.

 

3.3      Langfristige Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm

 

Das Amt Rostocker wird zu den Straßenbaulastträgern ständigen Kontakt halten, um obengenannte Verbesserungen immer wieder anzumahnen und Planungen an diesen Lärmquellen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einzufordern.
Die Gemeinden sind über die durchgeführten Beratungen zu informieren.
Eine Finanzierung lärmmindernder Maßnahmen durch die Gemeinden ist mittelfristig nicht möglich.

3.4      Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz
           
(Erläuterung sofern keine ruhigen Gebiete festgelegt wurden)

 

Die Gemeinde Bentwisch setzt zurzeit keine ruhigen Gebiete fest, da keine Gebiete vorhanden sind, welche keinem Verkehrs-,Industrie-, Gewerbe- oder Freizeitlärm ausgesetzt sind.

3.5      Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen
          
(durch die vorgesehenen Maßnahmen)

 

Aussagen über die zukünftige Reduzierung der Zahl der durch Lärm belasteten Bürger sind zurzeit nicht möglich, da im Moment keine konkreten Vorhaben benannt werden können.

4          Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung oder Überprüfung des Aktionsplans

4.1      Bekanntmachung der Erarbeitung oder Überprüfung des
            Lärmaktionsplans und der Mitwirkung der Öffentlichkeit

am

März 18

4.2      Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplans bzw. bei
           vorhandenem LAP der Dokumentation seiner Über-
           prüfung zur Mitwirkung

vom                         bis                     

4.3      Formen der öffentlichen Mitwirkung
          
(mindestens eine Form der Mitwirkung notwendig)

           Öffentliche Veranstaltung

am

Datum der GV und des BA

           Beratung in gemeindlichen Gremien mit Rederecht für

           die Öffentlichkeit

am

Datum der GV und des BA

 

           Sonstige Maßnahmen zur Mitwirkung der Öffentlichkeit

 

 

 

Im Amtsblatt März 2018 sowie auf der Homepage des Amtes Rostocker Heide wurden die Bürger des Amtsbereiches über die Einleitung der Lärmaktionsplanung informiert und zur schriftlichen Mitwirkung aufgefordert.
Die Einladung zu der Gemeindevertretersitzung auf der der Lärmaktionsplan beraten wurde, ist ortsüblich bekanntgegeben worden.
Eine öffentliche Anhörung ist in der Gemeinde nicht vorgesehen, da ein eigener Handlungsspielraum der Gemeinden nicht vorhanden ist und keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

4.4      Berücksichtigung der Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit

 Über die Ergebnisse des LAP informiert der Amtsvorsteher einmal jährlich im Amtsausschuss.

 

5          Finanzielle Informationen zum Lärmaktionsplan (falls verfügbar) 

5.1      Kosten für die Aufstellung des Lärmaktionsplans

nicht angefallen

5.2      Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen

nicht angefallen

           (geschätzte Gesamtsumme)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.3      Kosten/Nutzenanalyse

Kosten für die Erstellung des Lärmaktionsplanes sind nicht angefallen.
Für die Umsetzung der aufgezeigten Lärmminderungsmaßnahmen können die Gemeinden keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.

           (ggf. auch verbale Beschreibung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6          Evaluierung des Aktionsplans

 

Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.

Das LUNG wird alle Beteiligten regelmäßig und unaufgefordert über den Stand der Abarbeitung des LAP informieren. Als Termin diesseits wird der 30. Januar eines jeden Jahres favorisiert.

7          Inkrafttreten des Aktionsplans

7.1      Der Lärmaktionsplan ist durch

 

           am

Beschluss GV

in Kraft getreten.

           (bspw. Beschluss der Gemeindevertretung/des Amtsausschusses und Unterzeichnung)

7.2      Die Information der Öffentlichkeit über das Inkrafttreten erfolgte am

 

7.3      Link zum Aktionsplan im Internet

https://www.amt-rostocker-heide.de/meldungen/Aktuelles-2018/Umsetzung-der-EG-Umgebungslaermrichtlinie-2002_49_EG-EG-ULR/index.html

Unterschrift

Unterschrift

 

 

Name, Ort, Datum, ggf. Funktion, Stempel

Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden