Sitzung: 07.06.2018 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch bestätigt den
vom Amt Rostocker Heide erarbeiteten Lärmaktionsplan.
Die Ergänzungen sind einzuarbeiten:
S. 7/10
Bundesstraße B 105
1. Weitere Verbesserung von Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs durch ständige Optimierung der vorhandenen
Lichtsignalanlagen (z.B. unter Nutzung der Bluetooth-Technologie und grüner
Pfeile)
2. Stärkung des ÖPNV durch Erhöhung der
Taktzeiten von Bus und Bahn mit dem Ziel, den Straßenbahn- und Busverkehr von
Rostock bis Rövershagen zu erweitern
3. Stärkung des Radverkehrs, z.B. durch
Lückenschluss des Radweges Häschendorf – Rövershagen im Bereich Häschendorf –
Hanse Center Bentwisch
4.Verbesserung der Verkehrssituation im
Amtsbereich Rostocker Heide durch geeignete und konsequente Umsetzung raum- und
verkehrsplanerischer Absichten von Land und Bund
Insbesondere geht es um die Umsetzung des
Bundesverkehrswegeplanes zur Ortsumgehung Mönchhagen – Rövershagen. Die
Verwirklichung raumplanerischer Ziele in der Achse Überseehafen – Mönchhagen –
Poppendorf muss mit diesem Vorhaben planerisch, inhaltlich und zeiträumlich
verbunden werden. Die gegenseitigen Schnittpunkte erzwingen ein derartiges
Vorgehen aus hiesiger Sicht.
S. 7 über Punkt 3.3
Landesstraße L 182
Verbesserung der Verkehrssituation in Bentwisch
und Groß Kussewitz durch Verbindung notwendiger Planungen zwischen B 105 und
Poppendorf mit den Planungen des Bundes im Zusammenhang mit der Raum- und
Hafenentwicklung mit dem Ziel dem Schwerlastverkehr von der L 182 zu verbannen/
zu entfernen.
Finanzielle Mittel zur Durchführung
lärmmindernden Maßnahmen werden durch die Gemeinde Bentwisch nicht
bereitgestellt werden.
Da die Gemeinde keine eigenen lärmmindernden
Maßnahmen durchführt, wird auf die Durchführung einer Einwohnerversammlung
verzichtet. Die Bürger sind ortsüblich über den beschlossenen Lärmaktionsplan
zu informieren.
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Datum |
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Lärmaktionsplanung gem. § 47d
Bundes-Immissionsschutzgesetz |
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Berichterstattung des Amtes
Rostocker Heide |
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für die Gemeinde Bentwisch |
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zur |
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Fortschreibung
/ Überarbeitung des Lärmaktionsplans vom 18.03.2013 |
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1
Allgemeine Angaben |
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1.1 Für die
Lärmaktionsplanung zuständige Behörde |
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Name der Kommune: |
Amt Rostocker Heide |
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Amts-/Gemeindeschlüssel: |
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Ansprechpartner: |
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Adresse: |
Eichenallee 20, 18182 Gelbensande |
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Telefon: |
038201-500-0 |
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E-Mail: |
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Internetadresse: |
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1.2
Beschreibung der Gemeinde/des Amtes sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupt- |
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Zum Amt Rostocker Heide gehören die Gemeinden Bentwisch,
Blankenhagen, Gelbensande, Mönchhagen und Rövershagen. Außer der Gemeinde
Blankenhagen und Gelbensande gehören alle anderen Gemeinden zum
Stadtumlandraum der Hansestadt Rostock. Die Gemeinden sind überwiegend
ländlich geprägt. Die Fläche des Amtes umfasst 10.518,7 ha. Darüber hinaus
leben im Amtsbereich 9028 Einwohner (stand 31.12.2017 laut EMA ohne Klein
Kussewitz) |
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Zu den kartierten Bereich des Amtes Rostocker Heide
zählen: |
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- Autobahn BAB 19 |
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- B 105 |
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- L 182 sowie L
221, L22 |
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Es wurden Lärmkarten von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsausfkommen
von durchschnittlich täglichem Verkehr( DTV) von mehr als 8.200 Kfz/ d
erstellt. |
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Eine Schienenstraße verläuft parallel zur B105 in
SW/NO-Richtung (Rostock-Stralsund) durch das Amt Rostocker Heide und führt
durch die Gemeinden Bentwisch, Mönchhagen, Rövershagen und Gelbensande. In
den jeweiligen Gemeinden sind Haltepunkte vorhanden. |
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1.3 Rechtlicher Hintergrund |
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Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der
EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren Umsetzung in §§ 47 a -f
BImSchG. |
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1.4 Geltende Grenzwerte |
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Siehe Tabellenblatt HINWEISE |
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2. Bewertung
der Ist-Situation |
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2.1 Zusammenfassung der
Daten der Lärmkarten |
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Der Aktionsplan zur Lärmminderung für das Amt Rostocker
Heide baut auf der strategischen Lärmkartierung auf. |
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Tab.1: Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm betroffenen
Menschen |
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|
Straßen- |
Schienen-lärm |
Gewerbe-lärm |
Fluglärm |
Straßen-lärm |
Schienen-lärm |
Gewerbe-lärm |
Fluglärm |
|
dB(A) |
LDEN (24 Stunden) |
LNight (22-06 Uhr) |
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>50-55 |
------------------------------------------------------ |
|
170 |
|
|
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>55-60 |
424 |
160 |
0 |
|
238 |
60 |
|
|
|
>60-65 |
213 |
80 |
0 |
|
122 |
0 |
|
|
|
>65-70 |
226 |
10 |
0 |
|
9 |
0 |
|
|
|
>70(-75) |
54 |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
|
|
|
>75 |
0 |
0 |
0 |
|
------------------------------------------------------- |
||||
Summe |
917 |
250 |
0 |
|
369 |
230 |
0 |
|
|
Tab.2: Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm belasteten Fläche,
der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser |
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LDEN dB(A) |
Fläche in km² |
Woh- |
Schulen |
Kranken-häuser |
Fläche in km² |
Wohnungen |
Schulen |
Kranken-häuser |
|
|
Straßenlärm |
Schienenlärm |
|||||||
> 55 |
7,75 |
297 |
0 |
0 |
0,32 |
104 |
0 |
0 |
|
> 65 |
1,69 |
131 |
1 |
0 |
0,09 |
1 |
0 |
0 |
|
> 75 |
0,34 |
0 |
0 |
0 |
0,02 |
0 |
0 |
0 |
|
|
Gewerbelärm |
Fluglärm |
|||||||
> 55 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
|
|
|
> 65 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
|
|
|
> 75 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
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|
|
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Link zu den Lärmkarten: |
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https://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/laerm/laerm_eu/laerm_einzelber_2/berichte_mm.htm |
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http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de/mb3/app.php/application/eba |
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2.2 Bewertung der Anzahl von
Personen, die Umgebungslärm ausgesetzt sind
|
|||||||||
In den vier betroffenen Gemeinden sind
tagsüber 1167 Menschen (˃ 55 db(A)) und nachts 599 Menschen (
˃ 50-dB(A)) erhöhtem Lärm durch Straßen- und Schienenlärm
ausgesetzt.
|
|||||||||
davon sind: |
|||||||||
-
54 Menschen ganztägig sehr hohen Belastungen
(˃70dB(A)) |
|||||||||
-
keine Menschen nachts sehr hohe Belasungen
(˃70dB(A)) |
|||||||||
-
293 Menschen ganztägig hohen
Belastungen(˃60dB(A)) 213Menschen durch Straßenlärm, 80 Menschen durch
Schienenlärm |
|||||||||
-
122 Menschen nachts (˃60dB(A)) hohen
Belastungen ausgesetzt. |
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2.3 Angabe (in der Kommune)
vorhandener Lärmprobleme und verbesserungsbedürftiger |
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Die historisch an der B 105 gewachsene Bebauung in der
Gemeinde Bentwisch ist erheblich verlärmt. Diese Situation wird durch die
Bahnstrecke Rostock-Stralsund noch verstärkt. Für diesen Bereich ist eine
Lärmminderung auf dem Ausbreitungsweg durch aktiven Lärmschutz theoretisch,
aber praktisch aus Abstandsverhältnissen, auf Grund gesetzlicher
Rahmenbedingungen und aus finanziellen Gründen nicht möglich. |
|||||||||
3 Maßnahmenplanung |
|||||||||
3.1 Bereits vorhandene
Maßnahmen zur Lärmminderung |
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|
Maßnahme |
Maßnahmenträger |
Zeitraum |
||||||
1. |
Festschreibung im B-Plan Nr. 22 der Gemeinde Bentwisch, Gebäudeseiten
und Dachflächen von schutzbedürftigen Räumen im Sinne DIN 4109-1 sind
innerhalb ausgewiesener Lärmpegelbereiche so auszuführen, dass die
Schalldämm-Maße von Tabelle 7 der DIN 4109-1eingehalten werden, Schlaf-und
Kinderzimmer sind auf den lärmabgewandten
Gebäudeseiten anzuordnen, bzw. aktive schallgedämmte
Lüftungseinrichtungen erforderlich. |
Gemeinde Bentwisch |
2018 |
||||||
|
Innerhalb der Lärmpegelbereich III. und IV sind Terrassen und Balkone
nur auf der Lärm abgewandten Seite zulässig. Wo dies nicht möglich ist, sind
Wintergärten/verglaste Balkone vorzusehen. |
||||||||
|
|
|
|
||||||
|
|||||||||
3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung
für die nächsten fünf Jahre |
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Die unter 2.3. beschriebene Situation wurde bereits in den
Schallimmissionsplänen für das Amt Rostocker Heide aus den Jahren
2004,2008 sowie festgestellt. Hinzu
gekommen ist die Betrachtung der Lärmsituation an den L 22/L221. |
|||||||||
Die Gemeinde Bentwisch plant die Aufstellung des B-Plans Nr. 21
Wohngebiet an der Hasenheide. Zum
Schutz der geplanten Wohnbebauung soll eine 300m lange Lärmschutzmaßnahme in
Form eines Walls und einer baulichen Anlage entlang der L 221 zwischen Hotel
Hasenheide und den Bahnschienen entstehen. Diese Lärmschutzmaßnahmen sind auf
Grund des sehr hohen Verkehrsimmissionen erforderlich und werden im B-Plan
festgeschrieben. Darüber hinaus sollen in den ersten Obergeschossen die
ständigen Schlaf- und Wohnräume, zu den lärmabgewandten Seiten zulässig sein. |
|||||||||
Zur Minderung des Straßenverkehrslärms gibt es eine Fülle von
Schutzmaßnahmen, die mehr oder weniger in das Verkehrsgeschehen eingreifen.
Diese lassen sich in aktive Maßnahmen (z.B. Lärmschutzwände), passive
Maßnahmen (z.B. Lärmschutzfenster) sowie planerische und organisatorische
Maßnahmen (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen) einteilen. |
|||||||||
Bundesautobahn
A 19 Aufgrund des
unmittelbaren Einflusses der Bundesautobahn BAB A 19 mit einer enormen
Verkehrsstärke im Abschnitt Rostock Ost – Rostock Nord ergibt sich für die
Wohnbebauung in Neu Bartelsdorf ein hohes Konfliktpotential. Da der
Auslösewert für LNight von 55 dB(A)
überschritten wird, werden folgende Maßnahmen zur Lärmminderung vorgeschlagen: 1. Bei der
Sanierung der Fahrbahnoberfläche der BAB A 19 sollte in den Konfliktbereichen
Asphalt 2. Die
Fahrbahnoberfläche sollte in diesen Bereichen lärmmindernd ausgeführt werden. 3. Durchführung
von passiven Lärmschutzmaßnahmen/Fensterprogramm(finanzielle Unterstützung
beim Einbau vom Lärmschutzfenstern und Lärmschutzlüftern für Wohnhäuser) und
Verlängerung der bestehenden Lärmschutzwände 4. Verringerung
der Höchstgeschwindigkeit von 130 auf 100 km/h. Das Amt wird das
zuständige Straßenbauamt (hier SBA Schwerin für BAB A 19) anschreiben und
freiwillige Leistungen für private Antragsteller anregen. Aktiver
Lärmschutz in Form einer Erweiterung der
Lärmschutzwand würde für die Wohnbebauung in Neu Bartelsdorf als
Lärmvorsorgemaßnahme rein rechtlich gesehen nur bei einer wesentlichen
Änderung der BAB A 19 zum Tragen kommen und dann vom Straßenbaulastträger
finanziert werden. Eine Finanzierung derartiger umfangreicher Maßnahmen ist durch die
Gemeinde Bentwisch selbst aus wirtschaftlicher Sicht jedoch nicht möglich. |
|||||||||
Bundesstraße
B 105 2. Stärkung des ÖPNV durch Erhöhung der
Taktzeiten von Bus und Bahn mit dem Ziel, den Straßenbahn- und Busverkehr von
Rostock bis Rövershagen zu erweitern 3. Stärkung des Radverkehrs, z.B. durch
Lückenschluss des Radweges Häschendorf – Rövershagen im Bereich Häschendorf –
Hanse Center Bentwisch 4. Verbesserung der Verkehrssituation im
Amtsbereich Rostocker Heide durch geeignete und konsequente Umsetzung raum-
und verkehrsplanerischer Absichten von Land und Bund Insbesondere geht es um die Umsetzung des
Bundesverkehrswegeplanes zur Ortsumgehung Mönchhagen – Rövershagen. Die
Verwirklichung raumplanerischer Ziele in der Achse Überseehafen – Mönchhagen
– Poppendorf muss mit diesem Vorhaben planerisch, inhaltlich und zeiträumlich
verbunden werden. Die gegenseitigen Schnittpunkte erzwingen ein derartiges
Vorgehen aus hiesiger Sicht. |
|||||||||
Bahnstrecke Rostock – Stralsund |
|||||||||
|
|||||||||
Landesstraße L 182 Verbesserung der
Verkehrssituation in Bentwisch und Groß Kussewitz durch Verbindung
notwendiger Planungen zwischen B 105 und Poppendorf mit den Planungen des
Bundes im Zusammenhang mit der Raum- und Hafenentwicklung mit dem Ziel den
Schwerlastverkehr von der L 182 zu verbannen/ zu entfernen. 3.3 Langfristige Strategien
zum Schutz vor Umgebungslärm |
|||||||||
Das Amt Rostocker wird zu den Straßenbaulastträgern
ständigen Kontakt halten, um obengenannte Verbesserungen immer wieder
anzumahnen und Planungen an diesen Lärmquellen im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten einzufordern. |
|||||||||
3.4 Schutz ruhiger Gebiete /
Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz |
|||||||||
Die Gemeinde Bentwisch setzt zurzeit keine ruhigen Gebiete fest, da
keine Gebiete vorhanden sind, welche keinem Verkehrs-,Industrie-, Gewerbe-
oder Freizeitlärm ausgesetzt sind. |
|||||||||
3.5 Schätzwerte für die
Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen |
|||||||||
Aussagen über die zukünftige Reduzierung der Zahl der
durch Lärm belasteten Bürger sind zurzeit nicht möglich, da im Moment keine
konkreten Vorhaben benannt werden können. |
|||||||||
4 Mitwirkung
der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung oder Überprüfung des Aktionsplans |
|||||||||
4.1 Bekanntmachung der
Erarbeitung oder Überprüfung des |
am |
März 18 |
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4.2 Auslegung des Entwurfes
des Lärmaktionsplans bzw. bei |
vom
bis |
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4.3 Formen der öffentlichen
Mitwirkung |
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Öffentliche Veranstaltung |
am |
Datum der GV und des BA |
|||||||
Beratung
in gemeindlichen Gremien mit Rederecht für |
|||||||||
die
Öffentlichkeit |
am |
Datum der GV und des BA |
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|||||||||
Sonstige
Maßnahmen zur Mitwirkung der Öffentlichkeit |
|
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||||||
Im Amtsblatt März 2018 sowie auf der Homepage des Amtes
Rostocker Heide wurden die Bürger des Amtsbereiches über die Einleitung der
Lärmaktionsplanung informiert und zur schriftlichen Mitwirkung aufgefordert. |
|||||||||
4.4 Berücksichtigung der
Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit |
|||||||||
Über die Ergebnisse des LAP informiert der
Amtsvorsteher einmal jährlich im Amtsausschuss. |
|||||||||
|
|||||||||
5 Finanzielle
Informationen zum Lärmaktionsplan (falls verfügbar) |
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5.1 Kosten für die
Aufstellung des Lärmaktionsplans |
nicht angefallen |
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5.2 Kosten zur Umsetzung der
Maßnahmen |
nicht angefallen |
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(geschätzte Gesamtsumme) |
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5.3 Kosten/Nutzenanalyse |
Kosten für die Erstellung des Lärmaktionsplanes sind nicht
angefallen. |
||||||||
(ggf.
auch verbale Beschreibung) |
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6 Evaluierung
des Aktionsplans |
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Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG bei
bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5
Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Das LUNG wird alle Beteiligten regelmäßig und
unaufgefordert über den Stand der Abarbeitung des LAP informieren. Als Termin
diesseits wird der 30. Januar eines jeden Jahres favorisiert. |
|||||||||
7 Inkrafttreten
des Aktionsplans |
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7.1 Der Lärmaktionsplan ist
durch |
|
||||||||
am |
Beschluss GV |
in Kraft getreten. |
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(bspw.
Beschluss der Gemeindevertretung/des Amtsausschusses und Unterzeichnung) |
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7.2 Die Information der
Öffentlichkeit über das Inkrafttreten erfolgte am |
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7.3 Link zum Aktionsplan im
Internet |
|||||||||
Unterschrift |
Unterschrift |
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Name, Ort, Datum, ggf. Funktion, Stempel |
Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden |
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