Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt gemäß § 48 KV M-V

die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2018 entsprechend der Anlagen.

 

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bentwisch

für das Haushaltsjahr 2018

 

 

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.06.2018 (und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde) folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 

gegen-

über

bisher

EUR

erhöht

um

EUR

vermindert

um

EUR

nunmehr

auf

EUR

1. im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen  Erträge auf

6.792.200

372.400

0

7.164.600

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

    auf

7.071.600

159.100

0

7.230.700

    der Saldo der ordentlichen Erträge und 

    Aufwendungen auf

-279.400

213.300

0

-66.100

 

 

 

 

 

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

0

0

0

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen

   Aufwendungen auf

0

250.000

0

250.000

   der Saldo der außerordentlichen Erträge und

   Aufwendungen    auf

0

-250.000

0

-250.000

 

 

 

 

 

c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf

-279.400

0

36.700

-316.100

    die Einstellung in Rücklagen auf

0

0

0

0

    die Entnahmen aus Rücklagen auf

292.100

0

0

292.100

    das Jahresergebnis nach Veränderung der

     Rücklagen auf

12.700

0

36.700

-24.000

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

 

 

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

6.494.900

372.400

0

6.867.300

    die ordentlichen Auszahlungen auf

6.263.000

159.800

0

6.422.800

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

    auf

231.900

212.600

0

444.500

 

 

 

 

 

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

0

    der außerordentlichen Auszahlungen auf

0

250.000

0

250.000

    der Saldo der außerordentlichen Ein- und

   Auszahlungen auf

0

-250.000

0

-250.000

 

 

 

 

 

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

344.000

0

66.000

278.000

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

534.000

898.100

0

1.432.100

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

    auf

-190.000

-898.100

66.000

-1.154.100

 

 

 

 

 

d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

    Finanzierungstätigkeit auf

    (Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung

    der Zahlungsfähigkeit)

32.100

-935.500

66.000

-969.400

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Kredite zur Liquiditätssicherung werden von 649.400 € auf 686.730 € festgesetzt.

 

§ 5 Steuersätze

 

Die Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen          von bisher 250 v.H.       auf 250 v.H.

        (Grundsteuer A)

    b) für die Grundstücke                                                   von bisher 300 v.H.       auf 300 v.H.

        (Grundsteuer B)

 

2. Gewerbesteuer                                                         von bisher 300 v.H.       auf 300 v.H.

 

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

 

Die Wertgrenze für die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.000 € netto festgesetzt.

 

§ 7 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt bisher 1,625 Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr 1,625 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8 Eigenkapital (ohne Klein Kussewitz)

 

 

bisher

EUR

nunmehr

EUR

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug

21.488.530

21.488.530

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt

22.379.030

22.379.030

und zum 31.12. des Haushaltsjahres 2018

20.099.630

20.062.930

 

§ 9 Regelungen zur Haushaltsbewirtschaftung

 

1. Mehrerträge aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und privatrechtlichen Leistungsentgelten in den einzelnen Teilhaushalten berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen in diesen Teilhaushalten. Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Leistungsentgelte zugunsten der Auszahlungsermächtigungen für Sach- und Dienstleistungen.

 

2. Mehreinzahlungen im Investitionsbereich eines Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im selben Investitionsbereich des Teilhaushaltes.

 

3. Mehrerträge in den einzelnen Teilhaushalten mit Ausnahme der für interne Leistungsverrechnungen berechtigen zu Mehraufwendungen bei Aufwendungen in diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der Personalaufwendungen, Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen. Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen in diesen Teilhaushalten zugunsten der Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der Personalauszahlungen.

 

4. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden nach § 14 Abs. 1 GemHVO-Doppik über die Teilhaushalte hinweg für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

 

5. Personal- und Versorgungsaufwendungen werden nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik über die Teilhaushalte hinweg für gegenseitig deckungsfähig erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.

 

6. Ansätze für ordentliche Auszahlungen werden nach § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionsfähigkeit desselben Produktes für einseitig deckungsfähig erklärt.

 

 

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am                   erteilt.

 

 

_______________________                                          ________________________

Gelbensande, 07.06.2018                                             Susanne Strübing

                                                                                  Bürgermeisterin