Sitzung: 07.06.2018 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Gebührenkalkulation über die Friedhofsunterhaltungsgebühr gemäß der Anlage 1.
25% des Friedhofs werden als öffentliche
Grünfläche/Parkanlage genutzt und werden gemäß der Kalkulation in den Berechnungen
abgezogen.
Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1
Kommunalabgabengesetz (KAG) beschließt die Gemeindevertretung Bentwisch im
öffentlichen Interesse die Friedhofsunterhaltungsgebühr i. H .v. 28,00 €
pro Jahr und Grabstelle. Der Kalkulationszeitraum wird auf max. 3 Jahre
festgelegt und endet am 31.12.2020, sofern sich keine neuen Kosten ergeben.
und
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Friedhofsunterhaltungsgebühr einer Urne auf der Urnengemeinschaftsanlage (UGA)
mit einem Kostenrisikozuschlag in Höhe von 25% für die stetige
Kostenentwicklung in Höhe von insgesamt 702,00 € für die gesamte
Ruhezeit (20 Jahre).
Die Gebühr in Höhe von 702,00 € wird ab
Erwerb der Grabstelle auf der UGA für die gesamte Ruhezeit fällig. Der
Kalkulationszeitraum wird auf 3 Jahre festgelegt und endet am 31.1.2020, sofern
keine geänderten Kosten entstehen.