Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Gebührenkalkulation über die Friedhofsunterhaltungsgebühr gemäß der Anlage 1.

25% des Friedhofs werden als öffentliche Grünfläche/Parkanlage genutzt und werden gemäß der Kalkulation in den Berechnungen abgezogen.

Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) beschließt die Gemeindevertretung Bentwisch im öffentlichen Interesse die Friedhofsunterhaltungsgebühr i. H .v. 28,00 € pro Jahr und Grabstelle. Der Kalkulationszeitraum wird auf max. 3 Jahre festgelegt und endet am 31.12.2020, sofern sich keine neuen Kosten ergeben.

 

und

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Friedhofsunterhaltungsgebühr einer Urne auf der Urnengemeinschaftsanlage (UGA) mit einem Kostenrisikozuschlag in Höhe von 25% für die stetige Kostenentwicklung in Höhe von insgesamt 702,00 € für die gesamte Ruhezeit (20 Jahre).

Die Gebühr in Höhe von 702,00 € wird ab Erwerb der Grabstelle auf der UGA für die gesamte Ruhezeit fällig. Der Kalkulationszeitraum wird auf 3 Jahre festgelegt und endet am 31.1.2020, sofern keine geänderten Kosten entstehen.