Sitzung: 07.06.2018 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im
Rahmen
der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der
Voranfrage: Ist die Errichtung eines 1-geschossigen Wohnhauses (EFH) mit ausgebautem Dachgeschoss und
Carport sowie die Unterschreitung der Abstandsflächen von 3 m um bis zu 2 m zur
Zufahrt des Flurstückes 104/11 der Flur
1 Gemarkung Klein Kussewitz zulässig? aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach §
34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.