Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage: Ist die Errichtung eines 1-geschossigen Wohnhauses  (EFH) mit ausgebautem Dachgeschoss und Carport sowie die Unterschreitung der Abstandsflächen von 3 m um bis zu 2 m zur Zufahrt des Flurstückes  104/11 der Flur 1 Gemarkung Klein Kussewitz zulässig? aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.