Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 5 in der Fassung der 2. Änderung  („NTK-Gebiet“) zur Errichtung eines Gabionenzaunes auf dem Flurstück 43/194 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch an der Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück, Flurstück 43/72 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch mit einer Höhe von 1,80 m auf einer Länge von 7,50 m auf Grundlage des § 67 LBauO M-V nach § 31 BauGB zuzustimmen.

Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar sowie mit nachbarlichen und öffentlichen Belangen vereinbar.

Die angrenzenden Nachbarn haben dem Vorhaben ebenfalls ihre Zustimmung erteilt.

 

Für die Einfriedung des Stellplatzes auf dem Grundstück ist keine Zustimmung/Befreiung seitens der Gemeinde erforderlich, da der Bebauungsplan diesbezüglich keine Regelungen vorsieht und das Vorhaben der Verfahrensfreiheit nach § 61 LBauO M-V unterliegt.