Sitzung: 16.05.2018 Amtsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss 1:
Der Amtsausschuss des
Amtes Rostocker Heide beschließt, dass folgende über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen als unabweisbar anerkannt
werden:
·
1.466,90 € Aufwendungen, die gem. § 48 Abs.
3 Nr. 4 KV M-V erst nach Ablauf des
Haushaltsjahres bekannt werden (Pauschal- bzw. Einzelwertberichtigungen)
·
7.049,14 € Pflicht zur Bildung einer
Rückstellung für anhängige Gerichtsverfahren nach § 35 GemHVO-Doppik
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13
davon anwesend: 12
Zustimmung: 11
Ablehnung: 0
Enthaltung: 1
und
Beschluss 2:
Der Amtsausschuss des
Amtes Rostocker Heide stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 28.02.2018 und am 14.03.2018
geprüften Jahresabschluss des Amtes Rostocker Heide zum 31.12.2015 mit einer
Bilanzsumme von 14.499.188,55 € fest.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13
davon anwesend: 12
Zustimmung: 11
Ablehnung: 0
Enthaltung: 1
und
Herr Kaatz erklärt sich als befangen und geht
in den Zuschauerraum. Herr Kröger übernimmt die Sitzungsleitung und lässt über
den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss 3:
Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide
entlastet den Amtsvorsteher vorbehaltlos für das Haushaltsjahr 2015.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13
davon anwesend: 12
Zustimmung: 10
Ablehnung: 0
Enthaltung: 1
Herr Kaatz stimmt wegen Befangenheit nicht mit ab.