Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss 1:

Der Amtsausschuss des  Amtes  Rostocker Heide beschließt, dass folgende über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen als unabweisbar anerkannt werden:

·          1.466,90 € Aufwendungen, die gem. § 48 Abs. 3  Nr. 4 KV M-V erst nach Ablauf des Haushaltsjahres bekannt werden (Pauschal- bzw. Einzelwertberichtigungen)

·          7.049,14 € Pflicht zur Bildung einer Rückstellung für anhängige Gerichtsverfahren nach § 35 GemHVO-Doppik

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          13

davon anwesend:                                          12

Zustimmung:                                                    11

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       1

 

 

und

 

 

Beschluss 2:

Der Amtsausschuss des  Amtes  Rostocker Heide stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 28.02.2018 und am 14.03.2018 geprüften Jahresabschluss des Amtes Rostocker Heide zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 14.499.188,55 € fest.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          13

davon anwesend:                                          12

Zustimmung:                                                    11

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       1

 

 

und

 

Herr Kaatz erklärt sich als befangen und geht in den Zuschauerraum. Herr Kröger übernimmt die Sitzungsleitung und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Beschluss 3:

Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide entlastet den Amtsvorsteher vorbehaltlos für das Haushaltsjahr 2015.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          13

davon anwesend:                                          12

Zustimmung:                                                    10

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       1

 

Herr Kaatz stimmt wegen Befangenheit nicht mit ab.