Sitzung: 07.05.2018 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Datum |
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Lärmaktionsplanung gem. § 47d
Bundes-Immissionsschutzgesetz |
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Berichterstattung des Amtes
Rostocker Heide |
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für die Gemeinde Mönchhagen |
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zur |
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Fortschreibung / Überarbeitung
des Lärmaktionsplans vom 04.04.2013 |
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1
Allgemeine Angaben |
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1.1
Für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde |
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Name der Kommune: |
Amt Rostocker Heide |
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Amts-/Gemeindeschlüssel: |
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Ansprechpartner: |
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Adresse: |
Eichenallee 20, 18182 Gelbensande |
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Telefon: |
038201-500-0 |
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E-Mail: |
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Internetadresse: |
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1.2
Beschreibung der Gemeinde/des Amtes sowie der
Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und ggf.
anderer Lärmquellen, für die der Lärmaktionsplan aufgestellt wird |
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Zum Amt Rostocker Heide gehören die Gemeinden Bentwisch,
Blankenhagen, Gelbensande, Mönchhagen und Rövershagen. Außer der Gemeinde
Blankenhagen und Gelbensande gehören alle anderen Gemeinden zum
Stadtumlandraum der Hansestadt Rostock. Die Gemeinden sind überwiegend
ländlich geprägt. Die Fläche des Amtes umfasst 10.518,7 ha. Darüber hinaus
leben im Amtsbereich 9028 Einwohner (stand 31.12.2017 laut EMA ohne Klein
Kussewitz) |
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Zu den kartierten Bereich des Amtes Rostocker Heide
zählen: |
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- Autobahn BAB 19 |
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- B 105 |
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- L 182 sowie L 221 |
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Es wurden Lärmkarten von Hauptverkehrsstraßen mit einem
Verkehrsaufkommen von durchschnittlich täglichem Verkehr( DTV) von mehr als
8.200 Kfz/ d erstellt. |
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Eine Schienenstraße verläuft parallel zur B105 in
SW/NO-Richtung (Rostock-Stralsund) durch das Amt Rostocker Heide und führt
durch die Gemeinden Bentwisch, Mönchhagen, Rövershagen und Gelbensande. In
den jeweiligen Gemeinden sind Haltepunkte vorhanden. |
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1.3 Rechtlicher Hintergrund |
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Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der
EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren Umsetzung in §§ 47 a -f
BImSchG. |
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1.4 Geltende Grenzwerte |
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Siehe Tabellenblatt HINWEISE |
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2
Bewertung der Ist-Situation |
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2.1 Zusammenfassung der
Daten der Lärmkarten |
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Der Aktionsplan zur Lärmminderung für das Amt Rostocker
Heide baut auf der strategischen Lärmkartierung auf. |
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Ergebnisse der Lärmkartierung
Die Auswertungen des Amtes Rostocker Heide der durch das
LUNG M-V zur Verfügung gestellten Lärmkarten ergeben folgende geschätzte
Zahlen der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen im Amt Rostocker Heide (nach Vorläufige Berechnungsmethode
zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB)): |
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Tab.1:
Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm betroffenen Menschen |
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Straßen- |
Schienen-lärm |
Gewerbe-lärm |
Fluglärm |
Straßen-lärm |
Schienen-lärm |
Gewerbe-lärm |
Fluglärm |
|
dB(A) |
LDEN (24 Stunden) |
LNight (22-06 Uhr) |
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>50-55 |
------------------------------------------------------ |
|
170 |
|
|
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>55-60 |
424 |
160 |
0 |
|
238 |
60 |
|
|
|
>60-65 |
213 |
80 |
0 |
|
122 |
0 |
|
|
|
>65-70 |
226 |
10 |
0 |
|
9 |
0 |
|
|
|
>70(-75) |
54 |
0 |
0 |
|
0 |
0 |
|
|
|
>75 |
0 |
0 |
0 |
|
------------------------------------------------------- |
||||
Summe |
917 |
250 |
0 |
|
369 |
230 |
0 |
|
|
|
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Tab.2: Geschätzte
Zahl der von Umgebungslärm belasteten Fläche, der Wohnungen, Schulen und
Krankenhäuser |
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LDEN
dB(A) |
Fläche in km² |
Woh- |
Schulen |
Kranken-häuser |
Fläche in km² |
Woh-nungen |
Schulen |
Kranken-häuser |
|
|
Straßenlärm |
Schienenlärm |
|||||||
> 55 |
7,75 |
297 |
0 |
0 |
0,32 |
104 |
0 |
0 |
|
> 65 |
1,69 |
131 |
1 |
0 |
0,09 |
1 |
0 |
0 |
|
> 75 |
0,34 |
0 |
0 |
0 |
0,02 |
0 |
0 |
0 |
|
|
Gewerbelärm |
Fluglärm |
|||||||
> 55 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
|
|
|
> 65 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
|
|
|
> 75 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
|
|
|
|
|
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Link zu den Lärmkarten: |
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https://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/laerm/laerm_eu/laerm_einzelber_2/berichte_mm.htm |
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http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de/mb3/app.php/application/eba |
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2.2
Bewertung der Anzahl von Personen, die Umgebungslärm ausgesetzt sind
|
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In den vier betroffenen Gemeinden sind
tagsüber 1167 Menschen (˃ 55 db(A)) und nachts 599 Menschen ( ˃
50-dB(A)) erhöhtem Lärm durch Straßen- und Schienenlärm ausgesetzt. |
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davon sind: |
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-
54 Menschen ganztägig sehr hohen Belastungen (˃70dB(A))
|
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-
keine Menschen nachts sehr hohe Belastungen (˃70dB(A)) |
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-
293 Menschen ganztägig hohen Belastungen(˃60dB(A))
213Menschen durch Straßenlärm, 80 Menschen durch Schienenlärm |
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-
122 Menschen nachts (˃60dB(A)) hohen
Belastungen ausgesetzt. |
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2.3
Angabe (in der Kommune) vorhandener Lärmprobleme und verbesserungsbedürftiger
Situationen |
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Die historisch an der B 105 gewachsene Bebauung in der Gemeinde Mönchhagen ist erheblich verlärmt.
Diese Situation wird durch die Bahnstrecke Rostock-Stralsund noch verstärkt.
Für diesen Bereich ist eine Lärmminderung auf dem Ausbreitungsweg durch
aktiven Lärmschutz theoretisch, aber praktisch aus Abstandsverhältnissen, auf
Grund gesetzlicher Rahmenbedingungen und aus finanziellen Gründen nicht
möglich. |
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3
Maßnahmenplanung |
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3.1
Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung |
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|
Maßnahme |
Maßnahmenträger |
Zeitraum |
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1. |
Im Bereich der Gemeinde Mönchhagen wurden in den vergangenen Jahren
durch die Deutsche Bahn keine lärmmindernden Maßnahmen durchgeführt. |
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3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung
für die nächsten fünf Jahre |
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Bundesstraße B 105 |
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Bahnstrecke Rostock – Stralsund |
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3.3 Langfristige Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm |
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Das Amt Rostocker wird zu den Straßenbaulastträgern ständigen
Kontakt halten, um obengenannte Verbesserungen immer wieder anzumahnen und
Planungen an diesen Lärmquellen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
einzufordern. |
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|
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3.4 Schutz ruhiger Gebiete /
Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz |
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Die Gemeinde Mönchhagen setzt keine ruhigen Gebiete fest, da keine
Gebiete vorhanden sind, welche nicht dem Verkehrs-, Industrie-,Gewerbe-oder
Freizeitlärm ausgesetzt sind. |
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3.5 Schätzwerte für die
Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen |
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Aussagen über die zukünftige Reduzierung der Zahl der
durch Lärm belasteten Bürger sind zurzeit nicht möglich, da im Moment keine
konkreten Vorhaben benannt werden können. |
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4
Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung oder Überprüfung des
Aktionsplans |
|||||||||
4.1
Bekanntmachung der Erarbeitung oder Überprüfung des Lärmaktionsplans und der
Mitwirkung der
Öffentlichkeit |
am |
März 2018 |
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4.2
Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplans bzw. bei vorhandenem LAP der
Dokumentation seiner
Überprüfung zur Mitwirkung |
vom
bis |
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4.3 Formen der öffentlichen
Mitwirkung |
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Öffentliche Veranstaltung |
am |
Datum der GV und des BA |
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Beratung
in gemeindlichen Gremien mit Rederecht für |
|||||||||
die
Öffentlichkeit |
am |
Datum der GV und des BA |
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Sonstige
Maßnahmen zur Mitwirkung der Öffentlichkeit |
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Im Amtsblatt März 2018 sowie auf der Homepage des Amtes
Rostocker Heide wurden die Bürger des Amtsbereiches über die Einleitung der
Lärmaktionsplanung informiert und zur schriftlichen Mitwirkung aufgefordert. |
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4.4 Berücksichtigung der
Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit |
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5 Finanzielle
Informationen zum Lärmaktionsplan (falls verfügbar) |
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5.1 Kosten für die
Aufstellung des Lärmaktionsplans |
sind nicht
angefallen |
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5.2 Kosten zur Umsetzung der
Maßnahmen |
sind nicht
angefallen |
||||||||
(geschätzte Gesamtsumme) |
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|||||||||
5.3 Kosten/Nutzenanalyse |
Kosten für die Erstellung des Lärmaktionsplanes sind nicht
angefallen. |
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(ggf.
auch verbale Beschreibung) |
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6 Evaluierung
des Aktionsplans |
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Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG bei
bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5
Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. |
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7 Inkrafttreten
des Aktionsplans |
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7.1 Der Lärmaktionsplan ist
durch |
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am |
Beschluss GV |
in Kraft getreten. |
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(bspw. Beschluss der Gemeindevertretung/des
Amtsausschusses und Unterzeichnung) |
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7.2
Die Information der Öffentlichkeit über das Inkrafttreten
erfolgte am |
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7.3 Link zum Aktionsplan im
Internet |
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Unterschrift |
Unterschrift |
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Name, Ort, Datum, ggf. Funktion, Stempel |
Amtsvorsteher oder Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden |