Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, dass folgende über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen als unabweisbar anerkannt werden:

     748,77 € Aufwendungen, die gem. § 48 Abs. 3  Nr. 4 KV M-V erst nach Ablauf des             Haushaltsjahres bekannt werden

33.478,00 € Pflicht zur Bildung einer Rückstellung nach § 35 GemHVO-Doppik

     577,47 € Auszahlungen, die gem. § 48 Abs. 3  Nr. 4 KV M-V erst nach Ablauf des              Haushaltsjahres bekannt werden

     153,51 € Auszahlung lt. § 7 der Hauptsatzung

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          11

davon anwesend:                                          9

Zustimmung:                                                    9

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       0

 

und

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 04.10.2017, 01.11.2017, 28.02.2018 und am 14.03.2018 geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Mönchhagen zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 8.456.754,72 € fest.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          11

davon anwesend:                                          9

Zustimmung:                                                    9

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       0

 

und

 

Beschluss 3:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen  entlastet die Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2014.