Sitzung: 07.05.2018 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss 1:
Die
Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, dass folgende über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen als unabweisbar anerkannt werden:
748,77 € Aufwendungen, die gem. § 48 Abs.
3 Nr. 4 KV M-V erst nach Ablauf des Haushaltsjahres bekannt werden
33.478,00 € Pflicht
zur Bildung einer Rückstellung nach § 35 GemHVO-Doppik
577,47 € Auszahlungen, die gem. § 48 Abs.
3 Nr. 4 KV M-V erst nach Ablauf des Haushaltsjahres bekannt werden
153,51 € Auszahlung lt. § 7 der
Hauptsatzung
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 11
davon anwesend: 9
Zustimmung: 9
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
und
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen stellt den
vom Rechnungsprüfungsausschuss am 04.10.2017, 01.11.2017, 28.02.2018 und am
14.03.2018 geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Mönchhagen zum 31.12.2014 mit
einer Bilanzsumme von 8.456.754,72 € fest.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 11
davon anwesend: 9
Zustimmung: 9
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
und
Beschluss 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen entlastet die Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2014.