Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage

Ist die Errichtung von 2 Wohngebäuden mit je 2 WE nach Abriss des gesamten Gebäudebestandes auf dem Flurstück 61 der Flur 2 Gemarkung Willershagen analog Variante 1 oder 2 möglich?

Die Variante 1 ist dabei als Vorzugsvariante beantragt.

der Variante 1 aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen. Dabei darf die Firsthöhe der umliegenden Wohngebäude nicht überschritten werden. Ein drittes Geschoss im Dachgeschoss als Nichtvollgeschoss ist auszuschließen, da es sich mit dem Maß der baulichen Nutzung nicht das nähere Umfeld einfügen würde.

 

Die Variante 2 lehnt die Gemeinde aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB ab, da es sich nicht in das nähere Umfeld einfügt.

Die Errichtung der beiden Wohngebäude gemäß Variante 2, nur 5 m von der Grundstücksgrenze entfernt ist für diesen Bereich untypisch und würde das Ortsbild nachhaltig verändern.

Der vorhandene Gebäudebestand der umliegenden Grundstücke folgt einer gewachsenen Baugrenze mit einem Mindestabstand von 15 m zur Erschließungsstraße.

 

Die Gemeinde Gelbensande avisiert ihre Zustimmung zur Variante 2, wenn die neu geplanten Gebäude der gewachsenen Baugrenze des vorhandenen Gebäudebestandes angepasst und auf Grund des Zuschnittes des Vorhabengrundstückes eine leichte Versetzung in den rückwärtigen Bereich des Grundstückes erfolgt, um die Abstandsflächen einhalten zu können.