Sitzung: 26.04.2018 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt
im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage
Ist die Errichtung von
2 Wohngebäuden mit je 2 WE nach Abriss des gesamten Gebäudebestandes auf dem
Flurstück 61 der Flur 2 Gemarkung Willershagen analog Variante 1 oder 2
möglich?
Die Variante 1 ist
dabei als Vorzugsvariante beantragt.
der Variante 1 aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche
Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen. Dabei darf die Firsthöhe der
umliegenden Wohngebäude nicht überschritten werden. Ein drittes Geschoss im
Dachgeschoss als Nichtvollgeschoss ist auszuschließen, da es sich mit dem Maß
der baulichen Nutzung nicht das nähere Umfeld einfügen würde.
Die Variante 2 lehnt die Gemeinde aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB ab, da es sich nicht in das nähere
Umfeld einfügt.
Die Errichtung der beiden Wohngebäude gemäß
Variante 2, nur 5 m von der Grundstücksgrenze entfernt ist für diesen Bereich
untypisch und würde das Ortsbild nachhaltig verändern.
Der vorhandene Gebäudebestand der umliegenden
Grundstücke folgt einer gewachsenen Baugrenze mit einem Mindestabstand von 15 m
zur Erschließungsstraße.
Die Gemeinde Gelbensande avisiert ihre Zustimmung zur Variante 2, wenn die neu geplanten Gebäude der gewachsenen Baugrenze des vorhandenen Gebäudebestandes angepasst und auf Grund des Zuschnittes des Vorhabengrundstückes eine leichte Versetzung in den rückwärtigen Bereich des Grundstückes erfolgt, um die Abstandsflächen einhalten zu können.