Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage:

Ist die Errichtung einer untergeordneten Nebenanlage als Garage für PKW, Rasentraktor und zur Unterstellung von Gartengeräten und Gartenmöbeln etc. bauplanungsrechtlich auf dem Flurstück 4/2 der Flur 1 Gemarkung Willershagen zulässig?

aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.