Sitzung: 26.04.2018 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt,
im Rahmen
der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der
Voranfrage:
Ist die Errichtung einer untergeordneten Nebenanlage als Garage für PKW,
Rasentraktor und zur Unterstellung von Gartengeräten und Gartenmöbeln etc.
bauplanungsrechtlich auf dem Flurstück 4/2 der Flur 1 Gemarkung Willershagen
zulässig?
aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.