Sitzung: 23.04.2018 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für das Gebiet südlich der
L 221 und nördlich der Birken- und Uhlenstrat, beginnend an der L 221, Graal-Müritzer Straße, (ab Geltungsbereichsgrenze B-Plan Nr. 10 – Netto Einkaufsmarkt) bis Ortsausgang Richtung Graal-Müritz inkl. der Bebauung am Taubenbergweg:
1. |
Für das Gebiet mit Einbeziehung
einzelner Außenbereichsflächen zwischen der L 221 und der Birken- und Uhlenstrat, beginnend an der L 221, Graal-Müritzer Straße, (ab Geltungsbereichsgrenze B-Plan Nr. 10 – Netto Einkaufsmarkt) bis Ortsausgang Richtung Graal-Müritz inkl. der Bebauung am Taubenbergweg, soll eine Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB aufgestellt werden. Ziel der Satzung ist die Festlegung des Innenbereichs im Sinne des § 34 BauGB. |
2. |
Der Entwurf der Festlegungs- und
Einbeziehungssatzung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
3. |
Der Entwurf der Festlegungs- und
Einbeziehungssatzung ist nach § 34 Abs. 6 in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen. |
4. |
Die berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 34 Abs. 6 in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu beteiligen. |