Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für das Gebiet südlich der

L 221 und nördlich der Birken- und Uhlenstrat, beginnend an der L 221, Graal-Müritzer Straße, (ab Geltungsbereichsgrenze B-Plan Nr. 10 – Netto Einkaufsmarkt) bis Ortsausgang Richtung Graal-Müritz inkl. der Bebauung am Taubenbergweg:

 

1.

Für das Gebiet mit Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen zwischen

der L 221 und der Birken- und Uhlenstrat, beginnend an der L 221, Graal-Müritzer

Straße, (ab Geltungsbereichsgrenze B-Plan Nr. 10 – Netto Einkaufsmarkt) bis Ortsausgang Richtung Graal-Müritz inkl. der Bebauung am Taubenbergweg, soll

eine Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und

3 BauGB aufgestellt werden. Ziel der Satzung ist die Festlegung des Innenbereichs

im Sinne des § 34 BauGB.

 

2.

Der Entwurf der Festlegungs- und Einbeziehungssatzung wird in der

vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3.

Der Entwurf der Festlegungs- und Einbeziehungssatzung ist nach § 34

Abs. 6 in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB für die Dauer

eines Monats öffentlich auszulegen.

 

4.

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind

nach § 34 Abs. 6 in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu

beteiligen.