Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 für das Sondergebiet „Biogasanlage Oberhagen“ der Gemeinde Rövershagen:

 

1.

Die eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 für das Sondergebiet „Biogasanlage Oberhagen“ aus den vorliegenden Äußerungen und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

keine Stellungnahme abgegeben haben:

 

 

2

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung

 

5

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

 

19

Industrie- und Handelskammer

 

23

Gemeinde Mönchhagen

 

24

Gemeinde Blankenhagen

 

25

Gemeinde Gelbensande

 

26

Gemeinde Bentwisch

 

27

Gemeinde Poppendorf

 

 

keine Anregungen oder Bedenken von:

 

 

3

Deutscher Wetterdienst

 

4

Bergamt Stralsund

 

6

Straßenbauamt Stralsund

 

9

Polizeiinspektion Güstrow

 

12

EURAWASSER Nord GmbH

 

13

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

15

50 Hertz Transmission GmbH

 

16

HanseGas GmbH

 

17

GDMcom

 

18

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

 

19

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

 

21

WBV Untere Warnow – Küste

 

22

Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock

 

28

Hansestadt Rostock

 

 

Anregungen oder Hinweise von: (Behandlung siehe Anlage)

 

 

1

Landesamt für innere Verwaltung M-V

 

7

StALU Mittleres Mecklenburg

 

8

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V

 

9

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz

 

11

LK Rostock, Amt für Kreisentwicklung

 

11

LK Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenbau

 

11

LK Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenverkehr

 

11

LK Rostock, untere Wasserbehörde

 

14

E.DIS AG

 

2.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Behörden und sonstigen

Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, vom

Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe, in Kenntnis zu setzen.

 

4.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), beschließt die Gemeindevertretung

die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 für das Sondergebiet „Biogasanlage Oberhagen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B)

als Satzung.

 

5.

Die Begründung wird gebilligt.

 

6.

Der Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 ist ortsüblich

bekannt zu machen.