Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, den Antrag des Besitzers der Flurstücke 83, 86, 87 und 90 der Flur 1 Gemarkung Purkshof zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für die Ortslage Purkshof unter Einbeziehung der vorgenannten Flurstücke unter folgenden Voraussetzungen zuzustimmen.

Der Gemeinde dürfen aus dem Verfahren zur Aufstellung der Satzung oder sich daraus ergebenden weiterer zu erbringender Leistungen keine Kosten entstehen.

Sämtliche Leistungen sind durch den Antragsteller direkt an leistungsfähige Fachplanungsbüros zu beauftragen.

Die Gemeinde behält sich vor, weitere Flächen, die sich nicht im Eigentum des Antragstellers befinden in den Geltungsbereich einzubeziehen, um die Ortslage sinnvoll abzurunden.

Etwaige Ausgleichsmaßnahmen sind in der Satzung so zu regeln, dass diese durch den Eingriffsverursacher zu erbringen sind.

Aus der Zustimmung der Gemeinde lässt sich kein Anspruch auf Erreichen des Zieles ableiten.