Sitzung: 23.04.2018 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
den Antrag
des Besitzers der Flurstücke 83, 86, 87 und 90 der Flur 1 Gemarkung Purkshof
zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für die Ortslage
Purkshof unter Einbeziehung der vorgenannten Flurstücke unter folgenden
Voraussetzungen zuzustimmen.
Der Gemeinde dürfen aus dem Verfahren zur Aufstellung der Satzung oder
sich daraus ergebenden weiterer zu erbringender Leistungen keine Kosten
entstehen.
Sämtliche Leistungen sind durch den Antragsteller direkt an
leistungsfähige Fachplanungsbüros zu beauftragen.
Die Gemeinde behält sich vor, weitere Flächen, die sich nicht im Eigentum
des Antragstellers befinden in den Geltungsbereich einzubeziehen, um die
Ortslage sinnvoll abzurunden.
Etwaige Ausgleichsmaßnahmen sind in der Satzung so zu regeln, dass diese
durch den Eingriffsverursacher zu erbringen sind.
Aus der Zustimmung der Gemeinde lässt sich kein Anspruch auf Erreichen des Zieles ableiten.