Sitzung: 09.04.2018 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
im Rahmen
der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der
Voranfrage: Ist der Neubau eines Einfamilienhauses für einen
Landwirtschaftsbetrieb bauplanungsrechtlich auf dem Flurstück 20/9 der Flur 2
Gemarkung Blankenhagen zulässig? bauplanungsrechtlich auf Grundlage des § 35
(1) Satz 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.