Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage: Ist der Neubau eines Einfamilienhauses für einen Landwirtschaftsbetrieb bauplanungsrechtlich auf dem Flurstück 20/9 der Flur 2 Gemarkung Blankenhagen zulässig? bauplanungsrechtlich auf Grundlage des § 35 (1) Satz 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.