Sitzung: 12.03.2018 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, dass folgende über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen als unabweisbar anerkannt
werden:
2.566,73 € Aufwendungen, die gem. § 48 Abs.
3 Nr. 4 KV M-V erst nach Ablauf des Haushaltsjahres bekannt werden
1.068,00 € Pflicht zur Bildung einer
Rückstellung nach § 35 GemHVO-Doppik
163.284,87 €
Pflicht zur Bildung einer Rücklage nach § 37 GemHVO-Doppik
43,52 € Auszahlung lt. § 7 der
Hauptsatzung
8.777,65 € ÜPL aus Bewirtschaftung
Wohnungen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 10
davon anwesend: 9
Zustimmung: 9
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen stellt den
vom Rechnungsprüfungsausschuss am 01.11.2017 und am 28.02.2018 geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Blankenhagen zum 31.12.2014 mit
einer Bilanzsumme von 8.532.526,47 € fest.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 10
davon anwesend: 9
Zustimmung: 9
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Beschluss 3:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
aus dem Jahresüberschuss eine zweckgebundene Ergebnisrücklage in Höhe von
124.900,00 € für die Sanierung der Schule und des Kindergartens zu bilden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 10
davon anwesend: 9
Zustimmung: 9
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Beschluss 4:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2014