Sitzung: 12.03.2018 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Außenbereichssatzung für den
bebauten Bereich Niederhagen:
1. |
Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zum Entwurf der Außenbereichssatzung der Gemeinde Rövershagen über den bebauten Bereich Niederhagen hat die Gemeindevertretung mit
dem in der Anlage dargestellten
Ergebnis geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs nicht
eingegangen. |
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Die Anlage mit der Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
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Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, die Anregungen in
ihren Stellungnahmen gegeben haben, sind von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus
der Anlage zu diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen. Die nicht
berücksichtigten Stellungnahmen sind zu dem Vorgang zu nehmen. |
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2. |
Aufgrund des § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), geändert am 13.12.2017 (GVOBl. M-V S. 331), beschließt die Gemeindevertretung die Außenbereichssatzung über den bebauten Bereich Niederhagen, bestehend aus dem Satzungstext und der Karte, als
Satzung. |
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3. |
Die Begründung wird gebilligt. |
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4. |
Dieser Beschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung
während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann. |
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