Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Außenbereichssatzung für den bebauten Bereich  Niederhagen:

 

1.

Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange zum Entwurf der Außenbereichssatzung der Gemeinde Rövershagen

über den bebauten Bereich Niederhagen hat die Gemeindevertretung mit dem

 in der Anlage dargestellten Ergebnis geprüft.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind während der öffentlichen

 Auslegung des Entwurfs nicht eingegangen.

 

 

Die Anlage mit der Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen

 in ihren Stellungnahmen gegeben haben, sind von diesem Ergebnis unter

Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem

Beschluss in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen

sind zu dem Vorgang zu nehmen.

 

2.

Aufgrund des § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung

der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie

 nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)

 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015,

S. 344), geändert am 13.12.2017 (GVOBl. M-V S. 331), beschließt

die Gemeindevertretung die Außenbereichssatzung über den bebauten

Bereich Niederhagen, bestehend aus dem Satzungstext und der Karte, als Satzung.

 

3.

Die Begründung wird gebilligt.

 

4.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben,

wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und

über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.