Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 Bau GB, der Voranfrage:  Ist der Neubau eines Einfamilienhauses als Bungalow bzw. Winkelbungalow auf dem Flurstück 6/18 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen  zulässig? aus bauplanunsgerchtlicher Sicht nach § 34 BauGB zuzustimmen.