Sitzung: 12.03.2018 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 Bau GB, der
Voranfrage: Ist der Neubau eines Einfamilienhauses als Bungalow
bzw. Winkelbungalow auf dem Flurstück 6/18 der Flur 1 Gemarkung
Rövershagen zulässig? aus
bauplanunsgerchtlicher Sicht nach § 34 BauGB zuzustimmen.