Sitzung: 12.03.2018 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt dem
Antrag des Eigentümers des Flurstückes 163/219 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen
auf Aufnahme
einer Teilfläche des Flurstückes 163/219 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen in
das laufende Verfahren zur Aufstellung der Klarstellungs- und
Einbeziehungssatzung für das Gebiet südlich der L 221 und nördlich der Birken-
und Uhlenstrat, beginnend an der L 221, Graal-Müritzer Straße, (ab
Geltungsbereichsgrenze B-Plan Nr. 10 – Netto Einkaufsmarkt) bis Ortsausgang
Richtung Graal-Müritz inkl. der Bebauung am Taubenbergweg unter der Voraussetzung zu, dass die
Gemeinde von allen, mit der Aufnahme dieser Fläche in den Geltungsbereich der
Satzung verbundenen Kosten durch den Antragsteller freizuhalten ist.
Die Gemeinde beschließt, dass die Aufnahme
dieser Fläche in das laufenden Aufstellungsverfahren für die o.g. Satzung zu
erfolgen hat.
Diese Leistung ist bereits durch einen privaten
Antragsteller beauftragt worden.
Die Aufnahme der beantragten Fläche in das
Aufstellungsverfahren und die Übernahme der
verbundenen Kosten wie z.B. städtebauliche Planungsleistungen,
Berechnung des Ausgleiches und dessen Realisierung etc. ist zwischen beiden
Antragstellern privatrechtlich zu klären.
Aus der Zustimmung der Gemeinde leitet sich
kein Anspruch auf Erreichen des genannten Zieles ab.