Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt dem Antrag des Eigentümers des Flurstückes 163/219 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen auf Aufnahme einer Teilfläche des Flurstückes 163/219 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen in das laufende Verfahren zur Aufstellung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für das Gebiet südlich der L 221 und nördlich der Birken- und Uhlenstrat, beginnend an der L 221, Graal-Müritzer Straße, (ab Geltungsbereichsgrenze B-Plan Nr. 10 – Netto Einkaufsmarkt) bis Ortsausgang Richtung Graal-Müritz inkl. der Bebauung am Taubenbergweg unter der Voraussetzung zu, dass die Gemeinde von allen, mit der Aufnahme dieser Fläche in den Geltungsbereich der Satzung verbundenen Kosten durch den Antragsteller freizuhalten ist.

Die Gemeinde beschließt, dass die Aufnahme dieser Fläche in das laufenden Aufstellungsverfahren für die o.g. Satzung zu erfolgen hat.

Diese Leistung ist bereits durch einen privaten Antragsteller beauftragt worden.

Die Aufnahme der beantragten Fläche in das Aufstellungsverfahren und die Übernahme der  verbundenen Kosten wie z.B. städtebauliche Planungsleistungen, Berechnung des Ausgleiches und dessen Realisierung etc. ist zwischen beiden Antragstellern privatrechtlich zu klären.

 

Aus der Zustimmung der Gemeinde leitet sich kein Anspruch auf Erreichen des genannten Zieles ab.