Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage: Ist nach Abriss des vorhandenen Nebengebäudes der Neubau eines Einfamilienhauses im Bungalowstil im rückwärtigen Bereich auf dem Grundstück Gemarkung Bentwisch, Flur 4, Flurstück 80/23 und 80/60 möglich? aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB mit der Maßgabe zuzustimmen, dass die Erschließung des Vorhabens ausschließlich zur Straße Im Wiesengrund auszurichten ist.