Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den Antrag auf Sondernutzung in Form der Kreuzung der Straße Kirchweg in Volkenshagen mit dem Ziel der Grundstücksentwässerung, Gemarkung Volkenshagen, Flur 2, Flurstücke 49/2 und 50/3 wie folgt zuzustimmen:

Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Einleitgenehmigung durch den WBV „Untere Warnow Küste“ und der Unteren Wasserbehörde.

Der Gemeinde dürfen aus der  Zustimmung keinerlei Kosten entstehen.

Die bauliche Ausführung ist vor Baubeginn und nach Fertigstellung im Amt Rostocker Heide, Bau- und Entwicklungsamt anzuzeigen.

Der Zustand der Straße ist vor Baubeginn durch den Bauherren zu dokumentieren.

Mit dem Antragsteller ist vor der Genehmigungserteilung schriftlich zu vereinbaren, dass die an das Grundstück des Antragstellers angrenzenden Grundstückseigentümer auch über das Grundstück des Antragstellers ihr Oberflächenwasser entwässern dürfen und alle gemeinsam diese Leitung (Kreuzung der Straße) nutzen müssen.