Sitzung: 08.03.2018 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
den
Antrag auf Sondernutzung in Form der Kreuzung der Straße Kirchweg in
Volkenshagen mit dem Ziel der Grundstücksentwässerung, Gemarkung Volkenshagen,
Flur 2, Flurstücke 49/2 und 50/3 wie folgt zuzustimmen:
Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der
Einleitgenehmigung durch den WBV „Untere Warnow Küste“ und der Unteren
Wasserbehörde.
Der Gemeinde dürfen aus der Zustimmung keinerlei Kosten entstehen.
Die bauliche Ausführung ist vor Baubeginn und
nach Fertigstellung im Amt Rostocker Heide, Bau- und Entwicklungsamt
anzuzeigen.
Der Zustand der Straße ist vor Baubeginn durch
den Bauherren zu dokumentieren.
Mit dem Antragsteller ist vor der Genehmigungserteilung schriftlich zu vereinbaren, dass die an das Grundstück des Antragstellers angrenzenden Grundstückseigentümer auch über das Grundstück des Antragstellers ihr Oberflächenwasser entwässern dürfen und alle gemeinsam diese Leitung (Kreuzung der Straße) nutzen müssen.