Sitzung: 08.03.2018 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
den Anträgen auf Befreiung von den Festsetzungen der Klarstellungs- und
Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Volkenshagen hinsichtlich der
Verschiebung der festgesetzten 6 m breiten Feldgehölzhecke bis an die südliche
Grundstücksgrenze der Flurstücke 49/1, 49/2, 50/2, 50/3, 50/1, 51/2 und 51/4
mit den folgenden Auflagen zuzustimmen:
1. Die Feldgehölzhecke als Ausgleich der Eingriffe in Natur und
Landschaft und mit dem Ziel der Abgrenzung in die freie Landschaft ist
außerhalb des Geltungsbereiches der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung an
der südlichen Grundstücksgrenze der Flurstücke 49/1, 49/2, 50/2, 50/3,
50/1, 51/2 und 51/4 direkt anbindend an
die festgesetzte Grünfläche auf dem Flurstück 54 der Flur 2 Gemarkung
Volkenshagen, im Verhältnis 1 : 1 anzulegen.
2. Die Grundstücksbereiche innerhalb des Geltungsbereiches der Satzung,
die mit dem Pflanzgebot belegt sind, sind auch nach Verschiebung der
Bepflanzung weiterhin von jeglicher Bebauung freizuhalten.
3. Die Gemeinde stellt eine Zustimmung für einen einzelnen Antrag nicht
in Aussicht, da damit das Planungsziel nicht mehr erreicht wird.
Die Zustimmung der Gemeinde bindet sich damit an die Auflagen des
Vorbescheides
AZ 08313-14-15 vom 20.03.2015 sowie der Baugenehmigung AZ 05866-15-117 vom 09.12.2015, die als Auflagen die Verschiebung der Feldgehölzhecke an die (südliche) Grundstücksgrenze und die örtliche Anpassung ihres Standortes in Abstimmung mit der Gemeinde formuliert.