Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den Anträgen auf Befreiung von den Festsetzungen der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Volkenshagen hinsichtlich der Verschiebung der festgesetzten 6 m breiten Feldgehölzhecke bis an die südliche Grundstücksgrenze der Flurstücke 49/1, 49/2, 50/2, 50/3, 50/1, 51/2 und 51/4 mit den folgenden Auflagen zuzustimmen:

1. Die Feldgehölzhecke als Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft und mit dem Ziel der Abgrenzung in die freie Landschaft ist außerhalb des Geltungsbereiches der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung an der südlichen Grundstücksgrenze der Flurstücke 49/1, 49/2, 50/2, 50/3, 50/1,  51/2 und 51/4 direkt anbindend an die festgesetzte Grünfläche auf dem Flurstück 54 der Flur 2 Gemarkung Volkenshagen, im Verhältnis 1 : 1 anzulegen.

2. Die Grundstücksbereiche innerhalb des Geltungsbereiches der Satzung, die mit dem Pflanzgebot belegt sind, sind auch nach Verschiebung der Bepflanzung weiterhin von jeglicher Bebauung freizuhalten.

3. Die Gemeinde stellt eine Zustimmung für einen einzelnen Antrag nicht in Aussicht, da damit das Planungsziel nicht mehr erreicht wird.

 

Die Zustimmung der Gemeinde bindet sich damit an die Auflagen des Vorbescheides

AZ 08313-14-15 vom 20.03.2015 sowie der Baugenehmigung AZ 05866-15-117 vom 09.12.2015, die als Auflagen die Verschiebung der Feldgehölzhecke an die (südliche) Grundstücksgrenze und die örtliche Anpassung ihres Standortes in Abstimmung mit der Gemeinde formuliert.