Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, dem Antrag auf eine zweite Zufahrt zum Grundstück mit der vorläufigen Flurstücksbezeichnung 112/65A der Flur 1 Gemarkung Bentwisch von der Straße An der Hasenheide aus, unter folgenden Auflagen zuzustimmen:

- Auf Grund der Festsetzungen des VE-Planes Nr. 6 in der Fassung der 1. Änderung ist die Auffahrt

   auf Dauer von allen sichtbehindernden baulichen Anlagen oder Bepflanzungen freizuhalten

- Durch die noch zu erfüllenden vertraglichen Vereinbarungen aus dem Durchführungsvertrag zum

  VE-Plan Nr. 6 und dem noch zu realisierenden Flächentausch zwischen Gemeinde und

  Vorhabenträger, darf die Auffahrt erst nach dem notariellen Vertrag zum Flächentausch angelegt

  werden. Die Zustimmung des zukünftigen Grundstückseigentümers ist einzuholen.

- Die Zustimmung der Gemeinde für diese zweite Grundstückszufahrt bezieht sich ausschließlich auf

  die Befahrbarkeit der geplanten Zu- und Abfahrt.

  Eine Zustimmung für die medienmäßige Erschließung über diese Fläche zum

  Vorhabengrundstückes wird nicht erteilt.