Sitzung: 08.03.2018 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
dem Antrag auf eine zweite Zufahrt zum Grundstück mit der vorläufigen Flurstücksbezeichnung
112/65A der Flur 1 Gemarkung Bentwisch von der Straße An der Hasenheide aus,
unter folgenden Auflagen zuzustimmen:
- Auf Grund der Festsetzungen des VE-Planes Nr.
6 in der Fassung der 1. Änderung ist die Auffahrt
auf
Dauer von allen sichtbehindernden baulichen Anlagen oder Bepflanzungen
freizuhalten
- Durch die noch zu erfüllenden vertraglichen
Vereinbarungen aus dem Durchführungsvertrag zum
VE-Plan
Nr. 6 und dem noch zu realisierenden Flächentausch zwischen Gemeinde und
Vorhabenträger, darf die Auffahrt erst nach dem notariellen Vertrag zum
Flächentausch angelegt
werden.
Die Zustimmung des zukünftigen Grundstückseigentümers ist einzuholen.
- Die Zustimmung der Gemeinde für diese zweite
Grundstückszufahrt bezieht sich ausschließlich auf
die
Befahrbarkeit der geplanten Zu- und Abfahrt.
Eine
Zustimmung für die medienmäßige Erschließung über diese Fläche zum
Vorhabengrundstückes wird nicht erteilt.