Sitzung: 01.03.2018 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die
Voranfrage zur Errichtung eines EFH oder Doppelhauses 1,5 geschossig auf einer
Teilfläche des Flurstückes 18/9 der Flur 4 Gemarkung Gelbensande aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 Abs. 2 BauGB abzulehnen.
Das vorhandene B-Plangebiet Nr. 1 „Holtrand“
der Gemeinde Gelbensande hat Baurecht nur
in seinem eigenen Geltungsbereichsgrenzen geschaffen.
Die sich südlich anschließende Bebauung stellt
planungsrechtlich eine Splitterbebauung im Außenbereich dar.
Auf dieser Grundlage würde das beantragte
Vorhaben eine Bebauung in den unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB nach sich ziehen.
Die Gemeinde Gelbensande signalisiert jedoch
ihre Bereitschaft, bei Kostenfreihaltung der Gemeinde eine entsprechende
satzungsrechtliche Überplanung des beschriebenen Bereiches einzuleiten.