Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch Untere Bauaufsichtsbehörde, der Voranfrage für das Flurstück 56/3 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen
1. Sind der Rückbau (um 70% ) und dieSanierung der vorhandenen Doppelhaushälfte zulässig?
2. Ist der Neubau eines eingeschossigen EFH mit ausgebauten Dachgeschoss nördlich auf dem Grundstück zulässig?

nach § 34 BauGB mit dem Hinweis zu, dass sich die Zustimmung auch auf die Nutzungsänderung des nach dem  Rückbau verbleibenden Teiles der Doppelhaushälfte von Wohnnutzung in eine Nebenanlage (Abstellraum) bezieht und noch bauordnungsrechtliche Belange zu beachten sind.