Sitzung: 12.03.2018 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der
Beteiligung nach § 36 BauGB durch Untere Bauaufsichtsbehörde, der Voranfrage für das Flurstück 56/3 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen
1. Sind der Rückbau (um 70% ) und dieSanierung der vorhandenen Doppelhaushälfte
zulässig?
2. Ist der Neubau eines eingeschossigen EFH mit ausgebauten Dachgeschoss
nördlich auf dem Grundstück zulässig?
nach § 34 BauGB mit dem Hinweis zu, dass sich die Zustimmung auch auf die Nutzungsänderung des nach dem Rückbau verbleibenden Teiles der Doppelhaushälfte von Wohnnutzung in eine Nebenanlage (Abstellraum) bezieht und noch bauordnungsrechtliche Belange zu beachten sind.