Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage

 

1. Ist die Errichtung eines Schuppens , ca. 50 m² groß, zur Unterbringung von Gartengeräten, ca. 8 m von der Waldkante entfernt und

2. Ist die Errichtung einer Gartenlaube, ca. 50 m² groß, gemäß Lageplan bauplanungsrechtlich auf einer Teilfläche des Flurstückes 35/5 der Flur 1 Gemarkung Cordshagen zulässig?

 

auf Grundlage des § 35 (2) BauGB vorbehaltlich der Zustimmung der Forstbehörde und unter der Maßgabe, dass bis zum Einreichen des Bauantrages die Erschließung öffentlich rechtlich zu sichern ist, zu.