Sitzung: 19.02.2018 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen stimmt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der
Voranfrage
1. Ist die Errichtung eines Schuppens , ca. 50 m² groß, zur Unterbringung
von Gartengeräten, ca. 8 m von der Waldkante entfernt und
2. Ist die Errichtung einer Gartenlaube, ca. 50 m² groß, gemäß Lageplan
bauplanungsrechtlich auf einer Teilfläche des Flurstückes 35/5 der Flur 1
Gemarkung Cordshagen zulässig?
auf Grundlage des § 35 (2) BauGB vorbehaltlich der Zustimmung der
Forstbehörde und unter der Maßgabe, dass bis zum Einreichen des Bauantrages die
Erschließung öffentlich rechtlich zu sichern ist, zu.