Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde der Voranfrage: Ist die Errichtung eines Wohngebäudes im Bungalowstil im rückwärtigen Bereich des Grundstückes, Gemarkung Bentwisch, Flur 1, Flurstücke 109/10, 109/12 und 109/14 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch, bauplanungsrechtlich zulässig? aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zuzustimmen.